Martin Zinkler ist Psychiater und Psychotherapeut und hat in verschiedenen leitenden Funktionen in Psychiatrien gearbeitet: in Bayern, London, Heidenheim und Bremen. Derzeit arbeitet er als Psychiater und Psychotherapeut in der Justizvollzugsanstalt Bremen. Er ist Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Recht & Psychiatrie und Mitglied im UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe (SPT).
Mirko Ološtiak-Brahms gestaltet seit 2012 eine Psychiatrie-kritische Radiosendung bei Radio Dreyeckland und engagiert sich bei ask! e.V. in Freiburg. Er arbeitet als Genesungsbegleiter in der ambulanten Wohnbegleitung. Nachdem er 1981 als 16-Jähriger das erste Mal auf einer geschlossenen psychiatrischen Station zwangsbehandelt wurde und 1986 seine dritte Unterbringung auf einer geschlossenen Station durch Flucht beenden konnte, lebt er ohne Psychiatrie und Psychopharmaka. Mit der wertvollen Erfahrung, psychische Ausnahmezustände (sog. „Psychosen“) ohne psychiatrische Behandlung oder professionelle Unterstützung durchlebt und überwunden zu haben, setzt er sich für einen Wandel im Umgang mit derartigen Krisen ein.
Mirko Ološtiak-Brahms: Du bist in Bremen ansässig, arbeitest dort zurzeit in einem Gefängnis als Psychiater und hast in der letzten Zeit einige Texte zu dem Thema “psychisch kranke Gefährder:innen” veröffentlicht .
Martin Zinkler: Neben meiner Arbeit als Psychiater im Gefängnis bin ich noch Mitglied im UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter und anderen unwürdigen und unmenschlichen Behandlungen oder Strafen (SPT).
In diesem Komitee bin ich, weil mich als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie schon seit einigen Jahren menschenrechtliche Themen bewegen. Über diese schreibe ich auch gerne. Je mehr man sich damit beschäftigt, desto mehr lernt man darüber. Gleichzeitig bin ich in einem weltweiten Austausch mit den Vereinten Nationen, mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und mit dem Europarat, als Teil einer Community, die sich mit Menschenrechtsfragen in der Psychiatrie beschäftigt. Durch die Tätigkeit bei den Vereinten Nationen sehe ich die Menschenrechtssituation – auch in Institutionen der Psychiatrie – in ganz anderen Ländern, z. B. auf den Philippinen, in der Mongolei, in Mexiko, aber auch in europäischen Ländern, beispielsweise in Schweden oder in Estland.
Es gibt einen Rechtsruck in Europa und den sieht man nicht nur an vielen anderen gesellschaftlichen Entwicklungen oder an Wahlergebnissen, sondern diesen Rechtsruck sieht man auch im Umgang mit der Psychiatrie. Man sieht ihn auch in Deutschland. Zum Beispiel wenn man überlegt, wie viel in letzter Zeit in der Innenministerkonferenz über Psychiatrie gesprochen wurde, wodurch Psychiatrie zum Thema der inneren Sicherheit wurde. Innere Sicherheit war immer ein Psychiatrie-Thema, aber es wird sehr viel intensiver bearbeitet und diskutiert und das hat menschenrechtliche Folgen. Man kann das Thema Psychiatrie und innere Sicherheit nicht losgelöst von den Menschenrechten betrachten. Das sind zwei Kräfte, die an verschiedenen Seiten ziehen und mein Eindruck ist, dass die Kräfte der inneren Sicherheit momentan sehr viel stärker sind als die Verteidiger:innen der Menschenrechte.
Die Verteidiger:innen der Menschenrechte kommen hierzulande relativ selten zu Wort. Es gibt ein Papier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN), das du massiv angegriffen hast. Auch innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) gab es Konflikte. Ich habe kürzlich eine Mitteilung gelesen vom Institut für Menschenrechte, von der Monitoringstelle Behindertenrechtskonvention. Ich habe Artikel gelesen von dir, gemeinsam mit Margret Osterfeld und Heinz Kammeier, aber ansonsten nur relativ wenig darüber hinaus. Woran liegt das?
Das nehme ich auch so wahr. Es gibt einfach relativ wenig Bewusstsein für dieses Thema. Ein bisschen bewusst ist es vielen, aber es geht unter im Alltagspragmatismus, der dann ungefähr so heißt: “Also ganz ohne Zwang geht es ja doch nicht und wenn die ganz verrückt sind, wenn die nicht wissen, was sie tun, dann muss man sie halt einsperren.”
Das sind Annahmen, die überhaupt nicht hinterfragt werden, auch nicht zum Beispiel danach hinterfragt werden, ob das irgendetwas hilft. Keiner kann beweisen, dass dieser Zwang irgendjemandem hilft. Jedenfalls habe ich denjenigen noch nicht getroffen, der mir das zeigen konnte. Vielmehr ist es so, dass alle Untersuchungen, die es dazu gibt, zeigen, dass Zwang nichts bringt, sondern nur mehr Probleme schafft. Zwangsbehandlungen traumatisieren, Fixierungen traumatisieren und die Leute verlieren das Vertrauen in das Hilfesystem, das doch eigentlich für sie da sein sollte.
Im Alltagspragmatismus geht verloren, welche grundsätzliche Kritik durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ins System hineingebracht wurde. Diese Kritik wird in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern deutlich weniger rezipiert. In Portugal gibt es beispielsweise eine Regierungskommission, die sagt: „Wir müssen etwas ändern, das psychiatrische System kann nicht so mit diesem Ausmaß von Zwang weitergeführt werden.” In Spanien, in Katalonien gibt es dazu Initiativen. Auch in den baltischen Ländern passiert viel, aber zum Beispiel im liberalen Schweden geht es genau in die andere Richtung.
In Deutschland ist es nach meiner Wahrnehmung besonders ausgeprägt, dass man sich in diesem Pragmatismus “irgendwie geht es auch nicht anders und die Dienste sind unterfinanziert und es fehlt sowieso das Geld dafür, irgendetwas Gutes zu machen” einrichtet.
Jetzt kommt diese neue Diskussion über innere Sicherheit und was macht die Fachgesellschaft, also die DGPPN? Sie sagt “ein Register über psychisch Kranke soll es keinesfalls geben, aber man bräuchte konsequentere Behandlung”. Das ist die Position der Fachgesellschaft: Konsequentere Behandlung würde Gewalttaten von “psychisch Kranken” verhindern.
Das ist aber mitnichten bewiesen. Selbst das, was die DGPPN in diesem Positionspapier an Quellen liefert, beweist das nicht. Und trotzdem wird es von ihnen gesagt. Ich weiß nicht, warum die DGPPN das macht. Vielleicht möchte sie in dieser Diskussion nicht als Spielverderber dastehen?
Die ehrlichere Antwort wäre folgendes: “Wir haben Behandlungsangebote, die nicht perfekt sind, weil sie viele Leute nicht erreichen. Wir müssen sie verbessern. Aber ehrlich gesagt haben wir als Psychiaterinnen und Psychiater für euch als Innenpolitiker und Sicherheitsbehörden nichts an der Hand, das in irgendeiner Weise Gewalt verhindern könnte.”
Das wäre die ehrliche Antwort. Aber das hat die DGPPN nicht gesagt und entsprechend ist dieses Positionspapier in der Presse sofort so gelesen worden, wie man es nicht unbedingt lesen muss, aber kann: Die DGPPN spricht sich für mehr Zwang und längere Unterbringungen aus und über ambulante Zwangsbehandlung sollte auch nachgedacht werden.
So ist dieser zunächst harmlos klingende Satz aus dem Positionspapier über konsequentere Behandlung1, als Unterstützung der Fachgesellschaft für eine Erweiterung der Befugnisse für die Sicherheitspolitik, für die Innenministerien, für die Behörden und für die Gesetzgeber gelesen worden: Dadurch wurde das Thema innere Sicherheit und Psychiatrie stärker miteinander verlinkt und verbunden.
Ich habe manchmal die Befürchtung, dass manche Aspekte auch schon in der Pipeline sind und die sogenannten “psychisch kranken Gewalttäter” nur dafür herhalten sollen, dass solche Entwicklungen wie KI-gestützte Videoüberwachung und ähnliches flächendeckend eingeführt werden können.
Das ist eine interessante Vermutung, weil das Thema innere Sicherheit natürlich viel breiter ist als Psychiatrie. Psychiatrie ist ein Aspekt, aber dadurch, dass Psychiatrie ein Bereich ist, der sehr sensibel ist, was Grundrechte angeht, zeigt sich vielleicht an der Psychiatrie deutlicher, wie gefährlich das, was gerade passiert, auch für andere bürgerliche Freiheiten ist. Zum Beispiel für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ich bin gespannt, was die Datenschützer zu diesen Neuerungen sagen werden, wenn die Psychiatrie-Gesetzestexte beschlossen sind oder noch bevor sie beschlossen werden. Weil wirklich gut gefallen kann das den Datenschützern nicht, wenn plötzlich Gesundheitsinformationen mit Polizeiinformationen verbunden werden. Dadurch sind sie der Polizei und den Innenministerien ohne Weiteres zugänglich. Und genau darauf läuft es hinaus. Nun ist Datenschutz in Deutschland eigentlich ganz gut aufgestellt, verglichen mit anderen Ländern. Ich habe die Hoffnung, dass die schlimmsten Dinge gestoppt werden können.
Du bist schon seit einigen Jahren in Bremen. Früher warst du in Baden-Württemberg. “The Länd” ist mit der Ethiktagung 2023 in die Schlagzeilen gekommen wegen der Behandlungsweisung der Ambulanzen, die dort vorgestellt wurde. Aktuell möchte das Sozialministerium die sozialpsychiatrischen Dienste umbauen und Kompetenzen erweitern. Der Austausch der sozialpsychiatrischen Dienste mit den Sicherheitsbehörden soll vorangetrieben oder verpflichtend werden. Wie sieht dein Blick aus dem hohen Norden auf die aktuellen Entwicklungen in Baden-Württemberg aus?
Hier ist es nicht groß anders. Wenn ich an das niedersächsische Psychiatriegesetz denke, dessen Entwurf ich gerade gelesen habe und was da verschärft werden soll. Es soll mehr Datenaustausch geben und sogar der Gefahrbegriff – ein zentrales Kriterium im Psychiatriegesetz – soll in Niedersachsen relativiert werden.
Bisher war es so, dass eine Unterbringung gegen den Willen des oder der Betroffenen nur dann in Frage kam, wenn aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung eine erhebliche und akute Gefahr besteht, sei es für die Person selbst oder für eine andere Person. Dieser Gefahrbegriff wird so aufgeweicht, dass diese Gefahr nicht mehr unmittelbar oder akut bestehen muss, sondern es muss eine erhebliche Gefahr sein, aber sie muss nicht sofort eintreten. Das ist der Punkt, an dem bisher Unterbringungen von den Gerichten abgelehnt wurden. Es war oft so, dass die Gerichte gesagt haben: „Ja, wir verstehen, dass es eine Gefahr gibt, aber sie ist nicht so unmittelbar, dass es eine Unterbringung rechtfertigt.”
Genau da, an dieser vielleicht von außen fast unauffällig kleinen Stellschraube, wird nun gedreht.
Und das heißt, wenn ich die Situation in Baden-Württemberg mit den Gesetzesvorhaben in Niedersachsen vergleiche, geht das genau in die gleiche Richtung. Zumal die sozialpsychiatrischen Dienste im Norden diese Kompetenzen schon haben. Die sozialpsychiatrischen Dienste in Niedersachsen und Bremen haben schon diese sogenannten hoheitlichen Aufgaben, das heißt, sie überprüfen, ob die Voraussetzung für eine Zwangsunterbringung vorliegt.
Oder gäbe es die Möglichkeit einer direkten psychiatrischen Behandlung und stünden sie in diesem Fall unter der Aufsicht des Gesundheitsamtes?
Genau, im Norden unterstehen die sozialpsychiatrischen Dienste schon dem Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt hat ein Budget für die sozialpsychiatrischen Dienste. In Bremen läuft das so: Die Bremer Bürgerschaft beschließt einen Haushalt und in diesem Haushalt ist klar, wie viel Geld das Gesundheitsamt bekommt. Darin ist auch aufgeschlüsselt, wie viel Geld für die sozialpsychiatrischen Dienste zur Verfügung stehen sollen. Das Geld wird dann vom Gesundheitsamt an die Gesundheit Nord, das ist der Klinikbetreiber in Bremen, weitergegeben. Die Gesundheit Nord organisiert und betreibt die sozialpsychiatrischen Dienste. Die Fachaufsicht für die sozialpsychiatrischen Dienste liegt in Bremen bei der Senatorin für Gesundheit.
Hier in Baden-Württemberg sind die Träger der sozialpsychiatrischen Dienste Verbände der freien Wohlfahrtspflege, z. B. Caritas oder Diakonie. Sie haben jetzt schon Personalprobleme und weniger Personal, als sie bräuchten. Wenn wir uns jetzt vorstellen, dass das hier umgebaut wird, weil jetzt noch Geld für Psychiater oder eine ärztliche Aufsicht usw. abgezweigt wird, dann wird sich die Arbeit komplett verändern.
Ja, und es kommt da noch etwas dazu. Ich habe ja auch im Süden gelebt und gearbeitet und habe viele Leute kennengelernt, die bei den sozialpsychiatrischen Diensten gearbeitet haben. Sie waren heilfroh, dass sie diese Befugnisse eben nicht hatten, weil sie natürlich als Anlaufstellen wahrgenommen wurden, bei denen man nicht befürchten musste, dass am nächsten Tag eine Unterbringung beantragt wird. Das heißt, die sozialpsychiatrischen Dienste im Süden werden viel unvoreingenommener von den Betroffenen wahrgenommen, als es im Norden der Fall ist. Denn dort haben sie schon diese sogenannten hoheitlichen Aufgaben – gleich Zwangsbefugnisse. Das bedeutet, wenn man jetzt den Diensten im Süden diese Aufgaben zuweist, dann würde es nicht nur weniger Personen geben, die dort anfangen wollen, sondern es wird auch viele Personen geben, die noch dort arbeiten, dann aber sagen: “Nein, in dem System will ich nicht mehr arbeiten. Ich bin beim sozialpsychiatrischen Dienst, damit ich unvoreingenommen und vertrauenswürdig wahrgenommen werde.”
Das heißt, es wird Personen geben, die nicht mehr in sozialpsychiatrischen Diensten arbeiten wollen, wenn sie diese Aufgaben dazu bekommen.
Die Kombination “psychisch Kranke” und Gewalttäter ist in der Presse allgegenwärtig, kommt aber in der Realität eher selten vor, oder?
Das ist total selten. Was mich daran besonders stört, ist, dass das immer mit der Person in Verbindung gebracht wird: Diese Person – so kommt das rüber – ist erstens psychisch krank – so als ob man das sein ganzes Leben wäre – und zweitens ist sie ein Gewalttäter. Ganz so, als ob Gewalt und Erkrankung an der Person festgemacht werden könnten.
Meine Erfahrung ist eine ganz andere. Es gibt natürlich Leute mit psychischen Problemen, es gibt Leute mit schweren psychischen Problemen, es gibt Leute mit schweren psychischen Problemen, die Drogen konsumieren und es gibt Leute mit schweren psychischen Problemen, die Drogen konsumieren und sozial in ganz schwierigen Umständen leben.
Aber damit es wirklich zu so einer schlimmen Tat kommt, müssen situative Elemente dazu kommen, da muss die Situation eine wirklich besonders ungünstige Konstellation aufweisen. Diese Konstellation ist überhaupt nicht vorhersehbar und deswegen funktionieren auch etwaige Prognoseinstrumente überhaupt nicht. Es ist nicht vorhersehbar, unter welchen Bedingungen sich eine bestimmte Situation genauso zuspitzt oder zuspitzen würde. Das heißt, da ist so viel Situatives, das – selbst wenn ein kleiner Punkt anders ist – gar nichts passiert. Und gleichzeitig kann ein kleiner Unterschied in derselben Situation zur Katastrophe führen. Nur wenn wirklich alles in einer ganz ungünstigen Weise zusammenwirkt, kommt es zu gefährlichen Dingen und manchmal auch zu fatalen Ereignissen.
Es gibt Zahlen, dass Menschen mit entsprechenden Diagnosen viel mehr Opfer von Gewalt werden als Täter. Unter den Menschen, die durch Polizeieinsätze ums Leben kommen, ist ein sehr hoher Anteil an Menschen in psychischen Ausnahmesituationen oder an Menschen in psychischen Krisen.
Das ist sicher zutreffend. Das ist auch bei der Polizei bekannt, dazu gibt es auch schon Forschung, z.B. an der Polizeihochschule. Das Problem ist in der Fachwelt bekannt und als Riesenproblem identifiziert. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass die deutschen Polizisten Schusswaffen tragen. In England trägt die Polizei keine Schusswaffen. Und wer keine Schusswaffe trägt, kann sie natürlich auch nicht ziehen und in solch einer Situation einsetzen.
Dieses Recht auf bewaffneten Einsatz wird die deutsche Polizei wahrscheinlich nicht hergeben wollen.
Ich weiß nicht, ob es dazu irgendeine Diskussion gibt. Aber ich kenne aus England überhaupt keinen Fall – ich verfolge das, aber ich mag mich täuschen –, bei dem jemand in einer psychischen Krisensituation, wie das in Bremen und in Nordrhein-Westfalen passiert ist, durch einen Polizeieinsatz zu Tode gekommen wäre.
Was macht die Polizei in England anders als hier, so dass sie keine Waffen brauchen?
Die Tatsache, dass sie keine Waffen haben, bedeutet, dass sie gelernt haben, ohne Waffe als Polizei zu handeln. Das ist eine gute Frage, weil das auf einen weiterführenden Aspekt hinweist: Wenn ich eine bestimmte Handlungsmöglichkeit nicht habe, dann werde ich schauen, wie ich mit den Handlungsmöglichkeiten, die ich stattdessen habe, möglichst gut handeln kann. Das heißt: Habe ich keine Waffe im Holster stecken, die ich ziehen kann, so muss ich mir in jeder Situation überlegen, was ich nun tun soll. Dabei denke ich nicht ständig darüber nach, dass ich keine Waffe habe, sondern ich überlege, wie ich mit der Situation umgehe.
Wenn ich jetzt zwei Schritte voraus machen darf, dann ist das Folgende mein Plädoyer für die Psychiatrie: Man sollte der Psychiatrie die Waffe des Zwangs aus der Hand schlagen.
Dann würde sie im Einsatz zwangsfreier Maßnahmen sehr viel effektiver werden. Solange ich in der Psychiatrie immer die Möglichkeit habe, jemanden gegen seinen Willen ins Krankenhaus zu schaffen, werde ich nicht effektiver im Entwickeln von alternativen Handlungsoptionen. Und wenn man das einmal weiter denkt, wäre es vielleicht sogar die Voraussetzung dafür, dass es eine bessere Psychiatrie gibt, dass man regulativ eingreift und festlegt, dass es keinen psychiatrischen Freiheitsentzug mehr geben darf.
Das ist letztlich auch das, was die WHO sagt. Das ist nicht nur Martin Zinkler, der das gut findet, sondern es ist letztlich die menschenrechtliche Diskussion, die das inzwischen geklärt hat. Egal, ob man den Europarat, die WHO, die Vereinten Nationen oder sogar die Weltbank fragt. Bei der Weltbank wurde ein Bericht in Auftrag gegeben, der unter der Führung eines italienischen Kollegen erstellt wurde und die gleichen Grundsätze und Handlungsweisen nennt. Es ist interessant, dass sie sich überhaupt damit befassen. Am Ende sagen sie alle das Gleiche.
Wenn wir jetzt nach Deutschland schauen, sehen wir, dass die Menschenrechte zurzeit nicht sehr hoch angesiedelt zu sein scheinen.
Ja. Das sieht man nicht nur an der Psychiatrie-Diskussion, man sieht es auch an der Situation mit Menschen, die in das Land wollen.
Ganz neue Vorschläge muss man jetzt hier gar nicht vertiefen. Aber diese globale Aussage, dass Menschenrechte zurzeit in Deutschland unter die Räder kommen, würde ich unterschreiben.
Hast du eine Idee, was wir tun können, um den Menschenrechten hier wieder zur Geltung zu verhelfen?
Die habe ich und damit kann man diesem Rechtsruck entgegentreten. Ein Hauptproblem ist diese deutsche pragmatische Bequemlichkeit, die sich darauf ausruht, das sei immer schon so gewesen, Zwang zu reduzieren in der Psychiatrie sei gut, aber den Zwang ganz abzuschaffen, das wäre, als würde man das Kind mit dem Bade ausschütten. Wir haben gerade 50 Jahre Psychiatrie-Enquete gefeiert in Deutschland, die ja auch Reformen gebracht hat, aber dieses System nicht wirklich transformiert hat. Und da darf man sich jetzt nicht wundern, wenn die WHO hinsichtlich der menschenrechtlich basierten Transformation der Dienste nicht nach Deutschland schaut, sondern Deutschland kritisiert. Ein ums andere Mal, auch in den Staatenberichten, wird Deutschland kritisiert. Die WHO schaut nach Italien und stellt fest: Dort haben sich die psychiatrischen Netzwerke, die gesamte psychiatrische Versorgung und zuletzt auch die forensische Psychiatrie so gewandelt, dass bei der Arbeit nicht mehr öffentliche Sicherheit und Gewaltprävention an erster Stelle stehen. Stattdessen steht an erster Stelle, was eine gute Psychiatrie ausmacht: nämlich eine personenzentrierte, ambulante, in der Gemeinde verortete Unterstützung mit ganz wenig Stationär, mit ganz wenig Zwang. Interessanterweise scheint dieser Ansatz, wenn man diesen internationalen Vergleich wagen möchte, auch sehr viel erfolgreicher zu sein als der deutsche Ansatz.
Ich glaube, das ist der Weg, dass wir immer darauf hinweisen: Passt mal auf, Leute in Deutschland, was wir so machen, das machen wir so, und da stecken wir viel Geld rein. Aber es ist kein guter Einsatz von Ressourcen. Und es ist auch kein Wunder, dass viele Menschen nicht mehr in diesem System arbeiten wollen, kein Wunder, dass man die Leute kaum dazu bekommt, auf psychiatrischen oder akutpsychiatrischen Stationen zu arbeiten. Kein Wunder, dass keine Krankenpfleger und Schwestern dort arbeiten wollen, kein Wunder, dass die Psychologen schauen, dass sie möglichst schnell wieder woanders hinkommen und in die Praxis gehen. Und kein Wunder, dass man keine Oberärzt:innen mehr für diese Stationen findet, weil die Leute Probleme haben, in diesem System zu arbeiten. Lasst uns das ernstnehmen und das gesamte System hinterfragen: Geht es nicht anders? Und schaut her, es gibt eine internationale Bewegung, die zeigt: Es geht anders, aber es braucht Mut für eine grundsätzliche Transformation, für eine grundsätzliche Veränderung.
Könnten wir nicht hoffen, dass die Krankenkassen eine andere Behandlung fordern und fördern?
Da habe ich ja in Bremen wirklich gute Erfahrungen mit den Krankenkassen gemacht. Die Krankenkassen-Vertreter in Bremen haben das verstanden und haben das unterstützt, als ich erläuterte, was wir da vorhaben: Stationen schließen, ambulante Teams aufbauen, Home-Treatment, Open Dialogue. Das haben wir alles so auf den Weg gebracht. Ich glaube, dass es bei den Krankenkassen dafür viele offene Ohren gibt. Und ich habe sie da gar nicht als behindernd oder als bequem erlebt, sondern diese Bequemlichkeit, diesen Pragmatismus, den habe ich eher im psychiatrischen System selbst erlebt. Und den habe ich auch im System der rechtlichen Betreuung und auch im System der Rechtspflege oder bei den Amtsgerichten erlebt. Da war dann oft das Argument geführt: “Ja, ich bringe jetzt den Patienten im Krankenhaus unter, weil sonst würde ihm ja gar nicht geholfen.“ Das Argument ist übrigens auch nicht ganz falsch, weil eben die ambulanten Dienste in Deutschland nicht viel aufsuchend machen können, da sie weder im kultursensiblen noch im traumasensiblen Arbeiten gut sind und gar nicht gut in die Netzwerke eingebunden sind. Und das heißt, das Argument der Amtsrichter – wenn diese sagen: „Ich bringe ihn jetzt im Krankenhaus unter, weil ihm sonst ja gar nicht geholfen wird“ – hat durchaus einen realen Hintergrund und ist irgendwie nachvollziehbar. Menschenrechtlich ist das meiner Meinung nach nicht in Ordnung.
Gibt es etwas, was du den Hörer:innen, seien es Angehörige, seien es Menschen mit eigener Krisen- und Psychiatrieerfahrung, seien es Mitarbeitende oder seien es Menschen, die das einfach nur interessiert, mit auf den Weg geben möchtest?
Ja, dass wir uns in dieser ganzen Bewegung zugehörig fühlen können. Wir haben eine mächtige Verbündete mit der WHO, mit der UN, mit dem Europarat. Auch wenn dieses ganze System, der Internationalismus ja auch momentan in der Krise ist. Trotzdem gibt es diese Institutionen und die haben in den letzten zehn Jahren wirklich ganz viel dafür getan, dass man sich auch als Bewegung begreifen kann, dass man nicht mehr die alten Grabenkämpfe führen muss. Und da kann man sich international und national gut vernetzen. Wir machen in Bremen dieses Jahr im April eine große Tagung, zwei Tage lang, zu Menschenrechten in der Psychiatrie mit Expert:innen aus England, aus der Schweiz und aus Deutschland, auch Expert:innen aus eigener Erfahrung, die dazu vortragen. So bleibt diese Bewegung weiter in Bewegung. Und da gibt es ja unendlich viele Möglichkeiten: ob man sich auf den sozialen Netzwerken bewegt, ob man sich in der Betroffenenvertretung organisiert, ob man die Ex-In-Weiterbildung macht, um das Psychiatrie-System von innen weiter zu gestalten. Es gibt viele Möglichkeiten, damit wir in Verbindung bleiben und die fortschrittlichen Kräfte bündeln, sodass wir das Feld nicht der Innenpolitik und der sogenannten Sicherheitsarchitektur überlassen.
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- “Die beste Maßnahme, um Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verhindern, ist deren konsequente Behandlung.” (S. 3 des Positionspapiers) ↩︎