Zwangsweise, hochdosierte und fortgesetzte Elektroschocks – Rückschritt in die brutale Vergangenheit der Psychiatrie

Mit Anmerkungen zu meinem Rauswurf aus dem Fachausschuss Psychopharmaka der DGSP sowie Kommentaren von Martina G., Stephan Bert Antczack, Karin Roth, Martin Zinkler, U. Lewe und Markus Hüfner

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Abstract:
Verändern sich gesellschaftliche Normalitäten in negativer Weise, spiegeln sich diese auch in der Psychiatrie, der Instanz zur Wahrung der Normalität. Dieser Text schlägt einen Bogen vom Kampf um Menschenrechte und humanistisch orientierte Hilfen für Menschen mit psychiatrischen Diagnosen und Problemen hin zu den dadurch vorprogrammierten Konflikten. Im Zuge der politischen Rechtsentwicklung wird hierzulande unter anderem auch der im Faschismus in das psychiatrische Behandlungsarsenal aufgenommene Elektroschock samt seiner zwangsweisen Verabreichung wieder als Standardbehandlung hoffähig.

Es ist etwas durchaus Geläufiges und Banales, dass Störenfriede aus den eigenen Reihen und Arbeitskreisen ausgegrenzt werden, gelegentlich auch mit unlauteren Mitteln, sprich falschen Vorwürfen. Der Autor dieses Beitrages zeigt am Beispiel seines Rauswurfs aus dem Fachausschuss Psychopharmaka der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP), wie Psychiatrisierende im Besitz der Deutungshoheit bleiben und ihren Expertenmonolog ungestört fortsetzen wollen.

Im Vergleich zur ›großen‹ Politik, wo Mord und Totschlag an der Tagesordnung sind, relativiert der Autor die subjektiven Folgen seiner Ausgrenzung: Die wahren Leidtragenden sind die Menschen – meistens Frauen und wehrlose alte Menschen –, die sich mit einseitiger interessengeleiteter Information gutgläubig serienweise Elektroschocks verabreichen lassen – mit gravierenden Risiken und oft irreversiblen Schäden für ihre Psyche, ihr Zentralnervensystem und ihre Organe.

Dunkle Zeiten

In weiten Teilen der Welt erleben Menschen Gewalt, Unterdrückung und tiefe politische und persönliche Unsicherheit. Für viele ist das nichts Neues. Um ihre Partikularinteressen durchzusetzen, höhlen autoritäre Staaten, Machthaber und systemkonforme Organisationen die Menschenrechte missliebiger Personen aus und versuchen, sie zum Schweigen zu bringen. Der Abbau von Rechten von Frauen und Minderheiten sowie die Propagierung eines reaktionären Frauenbildes nehmen gegenwärtig ebenso zu wie die Verrohung der Gesellschaft insgesamt. Gewalt, Diskriminierung und Relativierung ihrer Menschenrechte erfahren auch Menschen mit psychiatrischen Problemen und Diagnosen. Es ist eine Fortsetzung von Kämpfen, die ihren Alltag seit vielen Jahren prägen – oft weit entfernt von den üblichen Schlagzeilen.

Ein wesentliches Element der Erhaltung des Machtgefälles im psychiatrischen Bereich ist die Durchsetzung der Deutungshoheit. Seit Jahrzehnten unternehmen fundamentalistisch orientierte Psychiatrisierende alles dafür, dass die Erzählung von ihrer heilsamen Behandlung keine Konkurrenz bekommt. Mit ihrem Expertenmonolog wollen sie die Macht darüber behalten, wie die bestehende Praxis wahrzunehmen ist.

Betroffene, die Wert auf volle Beachtung ihrer Menschenrechte einschließlich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und angemessene psychosoziale Unterstützung in emotionaler Not legen, sehen dies anders. Sie beklagen, dass ihre Lebenserwartung behandlungsbedingt um durchschnittlich zwei Jahrzehnte reduziert ist, dass Psychiatrisierende willkürlich diagnostizieren, Interessenkonflikte nicht offenlegen, die Behandlung an den Interessen der pharmazeutischen Industrie und der Herstellerfirmen von Elektroschockapparaten orientieren, dass Justizbehörden die strafrechtlich relevante fehlende Aufklärung im psychiatrischen Bereich ignorieren und Menschen mit psychiatrischen Diagnosen nicht dieselben bürgerlichen Rechte wie Menschen mit körpermedizinischen Diagnosen gewährt werden – kurzum: dass ihre Menschenrechte systematisch verletzt werden.

Pro Menschenrechte und humanistisch orientierte Hilfen

Weltweit, auch hierzulande, kämpfen Menschen mit psychiatrischen Problemen und Diagnosen seit vielen Jahrzehnten um die Durchsetzung uneingeschränkter Menschenrechte. Ein Beispiel für ihre Erfolge ist die 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedete Konvention der Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK).

An ihr orientiert sich in den letzten Jahren auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Im März 2025 publizierte sie ihre »Guidance on Mental Health Policy and Strategic Action Plans« (»Richtlinie für die Politik zur psychischen Gesundheit und strategische Aktionspläne«). Darin spricht sie sich für einen Paradigmenwechsel im psychosozialen Bereich aus. Aktuelle Hilfsangebote seien nicht mit evidenzbasierten Praktiken und Menschenrechtsstandards vereinbar, rechtliche Betreuer und Betreuerinnen sollen nur noch in Einklang mit dem Willen der Betroffenen und deren Präferenzen entscheiden dürfen etc. (WHO 2025a). Eine Aussage der WHO bezieht sich speziell auf Elektroschocks: Aufsichtsbehörden sollen sicherstellen, dass schwerwiegende, invasive oder irreversible Eingriffe wie beispielsweise Psychochirurgie und sogenannte Elektrokonvulsionstherapie nicht oder nur mit freier und informierter Zustimmung vorgenommen werden (WHO 2025b, S. 26).

Der Elektroschock als Lackmustest

Hierzulande gab es gelegentlich Gerichtsurteile, die das Recht Psychiatrisierender beschnitten, willkürlich Elektroschocks und Psychopharmaka zu verabreichen. Vereinzelt fällten Gerichte Schadenersatzurteile wegen Behandlungsschäden auch durch Elektroschocks (Lehmann 2009). Deren Wirkprinzip besteht aus großen epileptischen Krampfanfällen im Gehirn, die durch die Stromstöße ausgelöst werden.

Seit 1938 wendet man diese Behandlungsmethode in der Psychiatrie an. Aus der Perspektive eigener Betroffenheit und mehrjährigem Miterleben der Reaktion seiner Leidensgenossen schrieb Erwin Pape, Dipl.-Sozialwirt, Sozialpädagoge und ehemaliges Vorstandsmitglied des schleswig-holsteinischen Landesverbands der DGSP, der Elektroschock sei »ein unübertroffenes Mittel zur Ruhigstellung tobender Patienten und ein zutiefst gefürchtetes Disziplinarmittel« (1972, S. 6). Fundamentalistisch bis sozialpsychiatrisch orientierte Psychiatrisierende wertschätzen und lehren Elektroschocks bis heute (Lehmann 2019). Allerdings gibt es auch gewichtige Gegenstimmen. Zu ihnen zählt John Friedberg, ein US-amerikanischer Neurologe. Er kritisierte immer wieder die Gleichgültigkeit Psychiatrisierender gegenüber elektroschockbedingter Hirnverletzungen:

»Obwohl Befunde zu petechialen (kleinen punktartigen) Blutungen, Gliose (Narbenbildung im Hirngewebe) und Verlust von Nervenzellen im Jahrzehnt nach Einführung der EKT gut belegt waren, wurden sie seitdem in der Regel ignoriert.« (1977, S. 1010)

In einer Anhörung vor dem Ausschuss für psychische Gesundheit des Bundesstaats New York brachte Friedberg 2001 seine Kritik auf den Punkt. Darin erwähnte er den US-amerikanischen Elektroschockpropagandisten Max Fink (1999), einen Artikel von Anthony Mander und Kollegen (1987) über den Zusammenbruch der Blut-Hirn-Schranke beim Elektroschock sowie einen Artikel von Harold Sackeim und Kollegen (2001) anlässlich ihres Plädoyers für fortgesetzte Elektroschocks. Friedberg benannte die »Fünf großen Lügen« der Elektroschockpropagandisten:

»Meiner Meinung nach ist der Gedächtnisverlust durch EKT keine ›Nebenwirkung‹, sondern die Hauptwirkung. Und die besten Studien weisen ihn bei 100 % der Betroffenen nach. (…)

Große Lüge 1: Dr. Fink erzählt den Leuten, dass EKT sicherer sei als eine Geburt. Wenn eine von 200 Frauen bei der Entbindung sterben würde, wäre das eine Schlagzeile auf der Titelseite.

Große Lüge 2: EKT verursacht keine Hirnschäden. Ein einziges Bild wird das widerlegen. Die folgende Abbildung (MRT rechts, CT links, gleicher Patient) zeigt eine große Blutung infolge von EKT. Blutungen, ob groß oder klein, verursachen bei manchen Patienten dauerhafte Anfallsleiden.

Eine weitere MRT-Studie dokumentierte nach jeder einzelnen Elektroschockbehandlung einen Zusammenbruch der Blut-Hirn-Schranke und ein Hirnödem – eine Schwellung des Gehirns.

Große Lüge 3: EKT ist neu und verbessert. Der ganze Sinn von EKT ist es, einen Krampfanfall auszulösen, und es gibt einfach keinen Weg um die Reizschwelle des Gehirns herum: 100 Joule Energie, eine typische ›Dosis‹ – ob Kurzimpuls, Rechteckwellen, Sinuswellen, Wechsel- oder Gleichstrom, einseitig oder beidseitig, mit oder ohne Sauerstoff – entspricht der Energie, die benötigt wird, um eine 100-Watt-Glühbirne für eine Sekunde zum Leuchten zu bringen oder ein 33 kg schweres Gewicht einen Fuß (30 cm) fallen zu lassen. Und es ist die Energie, die den Schaden anrichtet.

Große Lüge 4: EKT ist ein ›Geschenk des Himmels‹ (wieder Fink). Im März dieses Jahres veröffentlichte Dr. Sackeim eine Studie im JAMA, die eine ›Rückfallrate‹ von 84 % innerhalb von sechs Monaten nach Absetzen der EKT zeigte. Es ist kein Zufall, dass die Besserung gerade dann aufhört, wenn die gehirnerschütternden Wirkungen endlich nachlassen. Sackeims Lösung? Noch mehr EKT. Nennen Sie es ›Erhaltungstherapie‹ oder nennen Sie es ›Fortsetzungstherapie‹ – hören Sie bloß nicht auf.

Große Lüge 5: Niemand weiß, wie EKT wirkt. Im Gegenteil, jeder weiß, wie EKT wirkt. Es wirkt, indem es das Gedächtnis auslöscht und die Menschen in Angst versetzt.

Fazit: EKT ist nicht zurück – sie ist nie verschwunden. Sie ist häufiger als eine Blinddarmoperation. Was passiert ist, ist, dass ihre Befürworter immer anmaßender geworden sind und die Zahl der Patienten zunimmt, die gegen ihren Willen einer EKT unterzogen werden.« (zitiert nach Life After ECT, Inc. 2021)

1999 befragte Lucy Johnstone von der University of the West of England in Bristol Betroffene, die negative Erfahrungen mit psychiatrischer Behandlung gemacht hatten. Sie kam zu dem Schluss, dass die Verabreichung von Elektroschocks eine tiefgreifende und dauerhaft traumatische Erfahrung bedeuten kann:

»Eine Vielzahl von Themen kamen auf, darunter Gefühle von Angst, Scham und Demütigung, Wert- und Hilflosigkeit sowie das Gefühl, misshandelt und gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt worden zu sein.« (Johnstone 1999, S. 69)

In ihrem Artikel gab sie Antworten von Betroffenen wieder, unter anderem:

»Schmerzen im Kopf und Gedächtnisverlust, und manchmal hatte ich einen blauen Fleck. Ich sabberte, sah verrückt aus… Ich fühlte mich furchtbar, ich war erst 27 und muss wie 82 ausgesehen haben. Ich konnte einfach nichts mehr tun.« (ebd., S. 75)

»Ich denke, die Wirkung (von Elektroschocks – P. L.) besteht darin, dass sie einen Hirnschaden verursachen… Sie radieren das Gedächtnis aus… Wenn man sich also an die unangenehmen Gefühle nicht mehr erinnern kann, dann kann man sich weniger deprimiert fühlen.« (ebd., S. 82)

Es sind Frauen, deren Gehirne man bevorzugt Elektroschocks aussetzt, auch in Deutschland, sowie Über-50jährige. In ganz Europa sind es mehrheitlich Frauen und Ältere, denen man Elektroschocks verabreicht (Conca 2013; Henkel & Grözinger 2013; Pfaff et al. 2013). Dasselbe gilt für Länder anderer Kontinente, beispielsweise Pakistan, Hongkong oder Saudi-Arabien. In Nordamerika ist die Situation nicht anders:

»Der typische EKT-Patient wurde als ältere weiße Frau mit privater Krankenversicherung oder Vermögen beschrieben.« (Henkel & Grözinger 2013, S. 18f.)

Das Problem liegt nicht nur im geschlechtsbezogenen Missverhältnis, sondern in der allgemeinen Minderachtung der Rechte und Interessen von Frauen, so Lucy Johnstone unter Verweis auf einen Artikel der beiden klinischen Psychologinnen Jennie Williams und Gilli Watson. Psychiatrisch Tätige ignorierten insbesondere bei Frauen weiterhin soziale Ungleichheiten als eine Hauptursache für die Verzweiflung, den Kummer und die Verwirrtheit, die in der Psychiatrie als psychische Erkrankung und psychische Störung bezeichnet würden. Zudem werde der sexuelle Missbrauch, den viele psychiatriebetroffene Frauen zuvor in ihrem Leben erleiden mussten, komplett ignoriert:

»Wenn man bedenkt, dass schätzungsweise 50 % der Frauen in Psychiatrischen Kliniken in ihrer Kindheit sexuelle und/oder körperliche Gewalt erlitten haben (Williams & Watson 1994) und dass EKT am häufigsten bei Frauen angewandt wird, wirft dies die beunruhigende Möglichkeit auf, dass eine Reihe von Patientinnen de facto im Namen der Behandlung erneut misshandelt werden.« (Johnstone 1999, S. 83)

Das Ausmaß der subjektiven Auswirkungen auf die Betroffenen und ihre Angehörigen geht auch aus der Studie eines Teams um John Read vom Department of Psychology and Human Development an der University of East London hervor. Read und Kolleginnen führten eine umfangreiche Onlinebefragung zur positiven und – anders als üblich – auch negativen Wirkung von Elektroschocks (›EKT‹) durch. 1.144 Betroffene sowie deren Angehörige, Freundinnen und Freunde aus 44 Ländern hatten teilgenommen. Im August 2025 publizierte das International Journal of Mental Health Nursing das Resultat der Studie:

»Die Ergebnisse waren: spezifisches Problem verschlechtert – 37 %; Stimmung verschlechtert – 29 %; Lebensqualität verschlechtert – 62 %; Suizidalität erhöht – 19 %. Die Ergebnisse stimmten mit den Antworten von Familienmitgliedern und dem Freundeskreis überein. Auffällig ist, dass fast die Hälfte (49 %) angab, ihre Lebensqualität habe sich durch die EKT ›deutlich verschlechtert‹ (22 %) oder gar ›sehr stark verschlechtert‹ (27 %).« (Read et al. 2025)

Elektroschock-Lobbyismus

Klimawandel, Pestizide in der Landwirtschaft, globale Plastikverschmutzung, Armutsschere, Mietwucher etc.: Strittige Themen ziehen oft hartnäckige Gegenpositionen oder gar Leugnungen an und tragen ein wiederkehrendes Muster. Organisierte Kampagnen, oft unterstützt von wirtschaftlichen Interessengruppen, säen Zweifel an wissenschaftlichen Fakten, um politische Maßnahmen zu verzögern oder zu verhindern. Beim Elektroschock ist dies nicht anders. Ihre Propagandisten versuchen schon immer, seine Harmlosigkeit zu beschwören. Hier einige aktuelle Beispiele:

»Erst die Nutzung von elektrischen Impulsen zur Auslösung der Anfälle durch Ugo Cerletti und Lucio Bini hat das Verfahren ausreichend steuerbar und klinisch sicher einsetzbar gemacht.« (Grözinger et al. 2013, S. 5)

»Eine Schädigung neuronaler Strukturen durch eine EKT kann sicher verneint werden. Im Gegenteil gibt es zunehmend Hinweise dafür, dass die Neubildung von Nervenzellen und von neuen Verbindungen zwischen diesen durch die Therapie angeregt wird.« (Berthold-Losleben & Grözinger 2013, S. 54)

»Die Elektrokrampftherapie gehört zu den sichersten und effektivsten medizinischen Eingriffen.« (Folkerts 2018, S. 22)

»Sicher ist jedoch, dass der einzelne, elektrisch ausgelöste Krampfanfall selbst aufgrund seiner Intensität (Dauer, Häufigkeit) bei erwachsenen Personen keinerlei Nervenschäden verursachte. (…) Es gibt auch einen leichten Trend zur ›Erhaltungs-EKT‹, also eine einmal pro Monat stattfindende ›modifizierte EKT‹. Diese verstärkt im Übrigen nach derzeitiger Studienlage die kognitiven Nebenwirkungen nicht…« (Schlimme 2018, S. 24)

»Die einzelne Behandlung dauert nur wenige Minuten und ist fast immer sehr gut verträglich.« (Pollmächer 2021)

»Es kann sich eine Erhaltungs-EKT anschließen, die mehrere Monate und in Einzelfällen auch Jahre dauern kann und die nach der S3-Leitlinie Unipolare Depression nach einer erfolgreichen EKT-Behandlungsserie in einigen Fällen zu empfehlen ist. (…) Auch anhaltende Hirnschädigungen sind unwahrscheinlich, da diese mit den verfügbaren bildgebenden Verfahren nicht gefunden werden können. (…) Es gibt Hinweise darauf, dass sie Neuroplastizität im Hippocampus (Hirnzentrum für Gedächtnis und Orientierung – P. L.) fördert und dadurch zu einer Vergrößerung des Volumens führen kann.« (DGSP 2025b, S. 1f.)

Wiederholt versuchten Psychiatrisierende, ihre bevorzugten Methoden wieder anzudienen, auch wenn sie vorübergehend nicht mehr als Mittel der ersten Wahl angesehen werden. So forderte der deutsche Psychiater Fritz Reimer, langjähriges Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Neurologie, vor fast vierzig Jahren nachdrücklich, jede Psychiatrische Klinik in Deutschland solle wieder Elektroschocks verabreichen: »Ich hoffe, dass bald wieder alle schocken.« (zitiert nach Förster 1988, S. 22) Zuvor hatte er sich vergeblich für eine Wiederaufnahme von Insulinschocks in das psychiatrische Behandlungsarsenal eingesetzt (Heckel & Reimer 1986). 

Mit zunehmend hoffähig werdendem reaktionärem Gedankengut in der Gesellschaft überrascht es wenig, dass unter Psychiatrisierenden die Anhängerschaft des vorzugsweise an Frauen praktizierten Elektroschocks ständig wächst. Hinzu kommen ökonomische Gründe, diese Maßnahme auf alle Geschlechter auszuweiten, auf Kinder, auf Jugendliche, auf Alte und auf Menschen mit Behinderungen, beispielsweise mit Down-Syndrom.

Dass die Herstellerfirma Somatics in ihrer Produktbeschreibung des hierzulande verwendeten Elektroschockapparats Thymatron® System IV vor möglichen »verheerenden kognitiven Folgen« (Somatics LLC 2024) warnt, beeindruckt Elektroschockpropagandisten so wenig wie die Reihe weiterer bekannt gewordener Schäden, die Somatics nennt, unter anderem Gedächtnisstörungen, Begünstigung suizidalen Verhaltens, Status epilepticus, Hirnschäden, Lungenembolie, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt u.v.m. (ebd.).

Weg mit den Elektroschock-Kritikern!

Gruppierungen und Menschen, die dem Elektroschock kritisch gegenüberstehen, sind der fundamentalistischen und ›sozialen‹ Psychiatrie ein Dorn im Auge, sofern ihre Stimmen gehört werden. Auch die WHO-Abteilung für Politik, Recht und Menschenrechte machte sich mit ihrer elektroschockkritischen Haltung in der oben genannten menschenrechtsbasierten Richtlinie unbeliebt. Man schloss sie schlichtweg im Februar 2026 – ›wegen erheblicher Umstrukturierungen‹, wie offiziell mitgeteilt wurde. Andere sahen darin ein Symptom der zunehmenden reaktionären Gesinnung im psychiatrischen Bereich (Harris 2026).

Zum Zeitpunkt der Auflösung der WHO-Abteilung fand auch meine Ausgrenzung aus dem Fachausschuss Psychopharmaka (FA-PP) der DGSP statt. In diesem aus einer kleinen Gruppe aktiver Mitglieder bestehenden Arbeitskreis hatte ich seit 2022 als externes Mitglied mitgearbeitet, Stellungnahmen mitformuliert, Symposien organisiert, Vorträge gehalten etc. (FA-PP & DGSP 2023; Lehmann & Weinmann 2024). Aufgabe des FA-PP ist es generell, sich auf Tagungen und mit Stellungnahmen kritisch mit dem Thema Psychopharmaka auseinanderzusetzen. So formulierte er 2024 ein Schreiben an die Bundesregierung, in dem er sich für die Durchsetzung der Aufklärungspflicht bei psychiatrischen Behandlungen aussprach:

»Der Anspruch auf rechtswirksame Aufklärung über Wirkungen, Risiken, Schäden und Alternativen einer Behandlung mit Psychopharmaka, wie vom Strafrecht § 223 gefordert, muss umgesetzt werden; Ärztinnen und Ärzte sind sonst auch zivil- und strafrechtlich belangbar.« (FA-PP 2024)

Allerdings wurde die Forderung nach juristischen Maßnahmen vom DGSP-Vorstand zensiert und durch diese zahnlose Aussage ersetzt: »Das Patientenrechtegesetz betont die Aufklärungspflicht des Behandelnden«, woraufhin das Forderungspapier in der Versenkung verschwand. Dafür schloss sich die DGSP speziellen Forderungen der DGPPN an: In einem von der DGSP (2025a) mitgezeichneten Positionspapier vom Juni 2025 drang die DGPPN (2025a) darauf, dass Menschen, die wegen diagnostizierter Fremdgefährdung zivilrechtlich untergebracht waren und nach psychiatrischer Meinung bei ihrer Klinikentlassung »ein erkennbares Aggressions-/Gewaltpotenzial« aufweisen, leitliniengerecht konsequent weiterbehandelt werden. Bei Behandlungsunwilligkeit solle zwangsbehandelt werden ambulant oder stationär.

Einem Melderegister für diesen Personenkreis stand die DGPPN zu diesem Zeitpunkt allerdings noch skeptisch gegenüber; die Betroffenen könnten dadurch generell vor Kontakten zu Psychiaterinnen und Psychiatern abgeschreckt werden. Ein halbes Jahr später empfahl die DGPPN in einem neuen Papier weitgehende Meldepflichten – für die DGSP kein Anlass, ihre Unterstützung des DGPPN-Positionspapiers vom Juni 2025 zurückzuziehen. Der Sozialpsychiatrische Dienst solle über den betroffenen Personenkreis informiert werden, ebenso das für Zwangsunterbringungen und Zwangsbehandlungen zuständige Betreuungsgericht, die gesetzliche ›Betreuungs‹-Person und der weiterbehandelnde Arzt bzw. die Ärztin. Damit könne eine konsequente Dauerbehandlung weitgehend sichergestellt werden. Auch solle es eine gesetzliche Normierung des Melderechts an die zuständigen Polizeibehörden geben, und eine gesetzgeberische Regelung ambulanter Zwangsbehandlung sei in Kürze zu erwarten (DGPPN 2025b). Die DGSP führte in ihrem »Factsheet Elektrokrampftherapie«, einer online gestellten Erklärung zum Elektroschock, aus, dass eine Dauerbehandlung ›Erhaltungs-EKT‹ beinhalten kann. Laut Leitlinie sei diese gelegentlich zu empfehlen; sie könne mehrere Monate und in Einzelfällen auch Jahre andauern (DGSP 2025b).

Der zum Ausschluss führende verweigerte Widerruf

Wie sich aus dem E-Mail-Verkehr von mir mit einem Psychiater des FA-PP und der Stellvertretenden DGSP-Geschäftsführerin ergibt, hatte der Ausschluss offenbar mit meiner öffentlich geäußerten kritischen Haltung zu Elektroschocks und speziell der Position der DGSP zu diesen Methoden zu tun sowie der fehlenden Bereitschaft, meine Überzeugung zu widerrufen. Da beide den Abdruck ihrer Mails untersagten, sind ihre Äußerungen hier nur indirekt wiedergegeben. Leider muss ich im Folgenden ins Detail gehen, denn was wie Wortklauberei erscheinen mag, dient dem Zweck, den grundlegenden Konflikt deutlich zu machen. 

Der E-Mailverkehr begann am 17. Dezember 2025, als ich die Stellvertretende DGSP-Geschäftsführerin fragte, wer das »Factsheet Elektrokrampftherapie« verfasst hatte. Als Antwort erhielt ich zwei Tage später die Entgegnung, ich würde behaupten, die DGSP fordere eine Hochdosisbehandlung mit Elektroschocks. Anfang Dezember hatte ich dem FA-PP das Abstract eines Artikels (Lehmann 2025) geschickt, der in der Zeitschrift Verhaltenstherapie & psychosoziale Praxis erschienen war und unter anderem auch die positive Haltung der DGSP zu hochdosierten Elektroschocks thematisierte:

»Der vorliegende Beitrag kritisiert die Verabreichung von Elektroschocks (›Elektrokonvulsionstherapie‹, ›EKT‹) als historisch belastete, umstrittene und potenziell schädliche Methode. Trotz sich wandelnder Bezeichnungen bleibt das Prinzip – ein durch Strom ausgelöster Hirnkrampf – unverändert. Studien verweisen auf eine umstrittene Evidenz, Risiken wie kognitive Schäden und Gedächtnisverlust sind dokumentiert. Während psychiatrische Interessenorganisationen die Verabreichung von Elektroschocks weiter befürworten, manche gar unter Anwendung von Zwang (wie die DGPPN) oder mit Hochdosis-Verabreichungen (wie die DGSP), fordert die WHO 2025 von Aufsichtsbehörden sicherzustellen, dass schwerwiegende, invasive oder irreversible Eingriffe wie Elektroschocks oder Psychochirurgie nicht oder nur mit freier und informierter Zustimmung vorgenommen werden.«

Dieser Mailverkehr endete ergebnislos, allerdings griff der erwähnte Psychiater des FA-PP am 26. Januar 2026 die Diskussion wieder auf und schrieb an die FA-PP-Mailingliste, meine Aussage sei widersprüchlich, ich würde selbstverständlich genau das sagen, nämlich, dass die DGSP eine Hochdosis-Verabreichung von Elektroschocks fordere. Die von mir eingeforderten Unterschiede zwischen ›Fordern‹ und ›Befürworten‹ würden sich ihm in dem Kontext nicht erschließen, auch wenn es natürlich verschiedene Bedeutungshöfe um diese Worte gebe und man sie nicht in allen Belangen als Synonyme verwenden könne. Er verstehe aber auch, wenn ich das, was man in meinem Abstract lese, gerade nicht gemeint und ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Also läge ich falsch, der Fehler läge schlicht auf meiner Seite, ich hätte mich falsch ausgedrückt, wenn ich nicht sagen wollte, dass die DGSP Hochdosis-Behandlungen fordere. Aber mein Abstract sage genau das, Punkt. Er bedauere, wenn ich einen Fehler nicht erkennen könne, wenn er offenkundig sei. Letztlich gehe es schlicht um eine inhaltliche Qualität, die nicht o.k. sei.

In einer E-Mail an die FA-PP-Mailingliste erwiderte ich ihm am Tag darauf:

»Sollte die DGSP keine Hochdosis-Elektroschocks mehr befürworten, würde ich mich freuen. Vielleicht sollte sie dann ihr ›Factsheet‹ ändern.
Dein Versuch, mir zu erklären, worum es geht und was ich gemeint habe, und meiner Mitteilung die inhaltliche Qualität abzusprechen, halte ich für wenig förderlich, ich will nicht darauf eingehen. Und ich will auch nicht, dass sich die Sache auf eine Diskussion zwischen mir und dir (…) einengt.«

Noch am selben Tag erhielt ich auf demselben Weg die Antwort: Die DGSP empfehle keine EKT, für Menschen mit depressiven Störungen gebe es für bilaterale, Hochdosis- bzw. Kurzpuls-EKT-Behandlungen einen klaren Effektivitätsnachweis hinsichtlich einer antidepressiven Wirkung, die genaue Wirkweise sei weitgehend unbekannt, es gebe Hinweise auf eine Förderung der Neuroplastizität im Hippocampus mit möglicher Volumenzunahme. Die DGSP habe keine abschließende Position zur EKT, viele Fragen zur Wirkweise blieben, die DGSP-Mitglieder und die Fachszene seien zum fachlichen Diskurs aufgerufen. Es sei eindeutig, dass ich der DGSP unterstelle, die EKT zu empfehlen, aber das tue sie nicht, wenn sie Studienevidenzen darstelle. Das von meiner Seite zu behaupten sei in der Tat unseriös.

Am 2. Februar 2026 versuchte ich erneut und ausführlich, ihn auf den Unterschied zwischen Empfehlen und Fordern aufmerksam zu machen. Zudem wies ich ihn auf einen Artikel von John Read (2022) hin. Read hatte in dem Artikel von Christopher Meechan und Kollegen (2022), auf den sich das »Factsheet Elektrokrampftherapie« stützt, schwere methodische Mängel gefunden, nämlich das Fehlen von Beweisen für die therapeutische Wirksamkeit von Elektroschocks und das Leugnen von Behandlungsschäden:

»Offenbar ist es mir nicht gelungen, den Unterschied deutlich zu machen. Ich will aber nicht nerven und es nicht noch einmal erklären. Die DGSP empfiehlt Hochdosis-Elektroschocks, indem sie behauptet, dass es für Menschen mit depressiven Störungen für bilaterale, Hochdosis- bzw. Kurzpuls-EKT-Behandlungen einen klaren Effektivitätsnachweis hinsichtlich einer antidepressiven Wirkung gebe. Dabei bezieht sie sich kritiklos auf einen Artikel von Autoren, die unter massiven Interessenkonflikten stehen (automatische Übersetzung):

Mit solcherart Studienevidenzen zu arbeiten und dabei Interessenkonflikte nicht anzusprechen halte ich für kritikwürdig. Diese Praxis durchzieht das gesamte Gebiet der Psychiatrie. Wir haben offenbar unterschiedliche Maßstäbe und Bewertungsskalen, wenn es um Seriosität geht. Die DGSP hat ihre, ich habe meine. Auf Interessenkonflikte hinzuweisen hält das Europäische Netzwerk (von Psychiatriebetroffenen – P. L.) für zentral. Leider ignorieren psychiatrische Interessenverbände unsere Vorschläge komplett. Du findest sie hier: Lehmann, Peter (21. Januar 2021): ›An erster Stelle Transparenz. Für die Offenlegung von Interessenkonflikten in der Psychiatrie‹. In: Newsletter des Bayerischen Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V. (BayPe). Online-Publikation https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/6/2/4/8/1/8/lehmann-transparenz.pdf.

Zustimmen in Sachen Wirksamkeit und Effektivitätsnachweis könnte ich höchstens unter der Annahme, dass mit Wirksamkeit das Eintreten maximaler kognitiver Schäden oder Nervenschädigung gemeint ist. Es gibt ja Psychiater, die die Zerstörung von Nervenzellen als Ziel von Elektroschocks bezeichnen. Allerdings bin ich sicher, dass du diese Sichtweise kategorisch ablehnst, du musst dazu nichts sagen.

Schön wäre es, wenn die DGSP in ihrem Factsheet auf die finanziellen Interessen von Kliniken hinweisen würde, dass sie mit serienweise verabreichten Elektroschocks Gewinne machen möchten und müssen. Und ich hätte es auch gut gefunden, wenn die DGSP beim Verfassen ihres sogenannten Factsheets wörtlich auf die möglichen desaströsen kognitiven Störungen hingewiesen hätte, vor denen Somatics warnt. Und auf die mit der Zahl von Elektroschocks zunehmende Wucherung von Gliazellen, auf die Helma Sommer vor langer Zeit in ihren Versuchen an Kaninchen gestoßen ist. (…) Und ich hätte es gut gefunden, wenn der DGSP die Tatsache erwähnenswert gewesen wäre, dass es vornehmlich wehrlose Alte sowie Frauen sind, die elektrogeschockt werden. Was die perniziöse Katatonie betrifft, wäre ein Hinweis auf das katatone Dilemma gut gewesen; Infos hierzu siehe https://www.peter-lehmann.de/artikel/gesundheit/zusatz_e-schock.htm.

Wo die DGSP sich schon bei ihrer Lobpreisung, Empfehlung, Wertschätzung, positiven Bewertung – oder wie man es immer nennen will – der (angeblichen) Effektivität auf den Artikel von Meechan u. a. bezieht, wäre es seriös gewesen, auch die Antwort von John Read zu erwähnen, wo er vor vier Jahren Gegenteiliges geschrieben hat, siehe https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8967695/ (automatische Übersetzung):

›Es wird geschätzt, dass die Elektrokrampftherapie auch heute noch jährlich etwa einer Million Menschen verabreicht wird. Dabei wird acht- bis zwölfmal ausreichend elektrischer Strom durch das menschliche Gehirn geleitet, um Krampfanfälle auszulösen, in der Hoffnung, emotionales Leiden – vor allem Depressionen – irgendwie zu lindern. Es gab bisher nur insgesamt elf placebokontrollierte Studien (bei denen eine Vollnarkose durchgeführt, der Elektroschock jedoch vorenthalten wurde), die alle vor 1986 stattfanden, sehr kleine Stichprobenumfänge aufwiesen und schwerwiegende methodische Mängel hatten.

Fünf dieser Studien fanden am Ende der Behandlung keinen Unterschied zwischen den beiden Gruppen, vier stellten fest, dass EKT bei einigen Patienten bessere Ergebnisse erzielte, und zwei erbrachten gemischte Ergebnisse, darunter eine, bei der die Bewertungen der Psychiater einen Unterschied ergaben, nicht jedoch die der Pflegekräfte und Patienten. In den 80 Jahren seit der ersten EKT haben keine Studien Hinweise darauf gefunden, dass EKT über das Behandlungsende hinaus besser wirkt als ein Placebo. Dennoch sind alle fünf Metaanalysen, die sich auf diese Studien stützen, trotz der vielfachen Mängel der Studien zu dem Schluss gekommen, dass EKT wirksamer ist als ein Placebo. Inzwischen haben sich Belege für anhaltende oder dauerhafte Gedächtnisverluste bei 12 % bis 55 % der Patienten angesammelt. Versuche, dieses Versäumnis der EKT-Befürworter aufzuzeigen, robuste Beweise für die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Behandlung vorzulegen, werden routinemäßig abgetan, heruntergespielt, geleugnet und verurteilt.

Dieses Papier reagiert auf einen solchen Versuch der Herren Dr. Meechan, Laws, Young, McLoughlin und Jauhar, zwei systematische Übersichtsarbeiten zu den elf Studien von vor 1986 aus den Jahren 2010 und 2019 zu diskreditieren, von denen die letztere auch fünf Metaanalysen überprüfte, die die Mängel der Studien ignoriert hatten. Die Kritikpunkte und Behauptungen der kürzlich veröffentlichten Kritik an den beiden systematischen Übersichtsarbeiten werden vom Erstautor beider Übersichtsarbeiten detailliert auf Richtigkeit, Relevanz und Logik hin untersucht. Es zeigt sich, dass die Kritik zahlreiche Fehler, Verzerrungen, Auslassungen, Widersprüche und logische Mängel enthält. Es wird der Schluss gezogen, dass es Meechan et al. nicht gelingt, eine faktenbasierte, schlüssige Argumentation gegen die Aussetzung von EKT vorzulegen, bis eine Reihe großer, sorgfältig konzipierter placebokontrollierter Studien durchgeführt wurde, um festzustellen, ob EKT tatsächlich irgendwelche positiven Wirkungen hat, gegen die die erheblichen bekannten negativen Auswirkungen abgewogen werden können.‹

Da es sich im sogenannten Factsheet um eine Stellungnahme der DGSP handelt, kann sie natürlich schreiben, was sie will. Muss dann aber mit Kritik von außen rechnen. Notwendigerweise ergibt sich dann ein Dissens.

Sollte sich je etwas am ohne Nennung des verfassenden Gremiums oder Verfassers oder der Verfasserin des ins Netz gestellten sogenannten Factsheets ändern, bitte ich um Nachricht. Publizierte Artikel kann ich allerdings nicht mehr ändern. Ich werde mich weiter mit dem Thema beschäftigen, außerhalb des FA, sofern sich dieser nicht dafür interessiert, und plane ein Buch zu Elektroschocks. Vorläufig habe ich allerdings mit anderen Themen zu tun…«

Die Reaktion auf meine Antwort an den Psychiater des FA-PP bestand aus dem Ausschluss aus dem FA-PP seitens des Geschäftsführenden DGSP-Vorstands. Der FA-PP war weder vorher um seine Meinung gefragt worden, noch informierte man ihn über meinen Rauswurf. 

Unsubstanziiert – wie man in einer juristischen Auseinandersetzung sagen würde – erhielt ich am 17. Februar 2026 eine E-Mail mit diesem Wortlaut:

»Lieber Herr Lehmann,

nach sorgfältiger Beratung im Vorstand müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir die Zusammenarbeit im DGSP-Fachausschuss Psychopharmaka beenden werden.

Sie haben über mehrere Jahre als Gast engagiert mitgewirkt und Ihre fachliche Expertise eingebracht. Dafür möchten wir Ihnen ausdrücklich danken.

In den vergangenen Monaten sind jedoch öffentliche Äußerungen erfolgt, die aus unserer Sicht der DGSP widersprechen und ihr schaden. Nach intensiver und einhelliger Abstimmung sind wir daher zu dem Schluss gekommen, die Zusammenarbeit zu beenden – auch vor dem Hintergrund, dass keine Mitgliedschaft in der DGSP besteht.

Wir werden Sie entsprechend aus dem Verteiler des Fachausschusses austragen und den Fachausschusssprecher informieren.

Wir bedauern, dass wir zu diesem Schritt kommen mussten, und danken Ihnen nochmals für Ihr langjähriges Engagement.

Mit freundlichen Grüßen

Der Geschäftsführende Vorstand der DGSP«

An diesem Schreiben verwundern mich mehrere Dinge: Der Vorstand scheut sich vor der expliziten Formulierung, dass von mir persönlich Äußerungen erfolgt sind. Folgerichtig nennt er keine einzige von mir stammende Äußerung. Worin der Schaden der DGSP bestehen soll, bleibt vollends unklar, ebenso die Frage, was eine abweichende Meinung zu Hochdosis-Elektroschocks mit dem FA-PP zu tun hat.

Acht Tage später fragte ich daher die einzelnen Mitglieder des Geschäftsführenden DGSP-Vorstands – Jessica Reichstein, Jan Roscher, Thelke Scholz, Sven Bechtolf und Stefan Feld –, auf wessen Initiative hin sie meinen Ausschluss beschlossen und welche konkreten Äußerungen sie ihm zugrunde legten. Eine Antwort blieb aus. Allerdings hatten einige DGSP-Mitglieder, die ich über meinen Rauswurf informiert hatte, den Geschäftsführenden DGSP-Vorstand und die DGSP-Geschäftsführung nach den Gründen gefragt. Letztere antwortete ihnen am 24. März 2026 – wahrscheinlich auf Anweisung des Geschäftsführenden Vorstands –, es handele sich nicht um einen Rausschmiss und auch nicht um eine Einschränkung der offenen Diskussionskultur, die in der DGSP so wichtig sei. Sie hätten in den letzten Wochen mehrere Zuschriften erhalten, in denen diese Sorge geäußert worden sei, und sie würden sie ernst nehmen. Inhaltliche Meinungsverschiedenheiten seien und blieben ein fester Bestandteil ihrer Arbeit, sie schätzten den sachlichen Austausch, gerne auch mit klaren Positionen, ein respektvoller Umgang miteinander sei dafür unerlässlich.

Inwieweit die Realität dem genannten Anspruch auf einen sachlichen Austausch und respektvollen Umgang bei inhaltlichen Meinungsverschiedenheiten Schritt gehalten hat, mögen die Leserinnen und Leser selbst entscheiden. Aus meiner Sicht ist die Antwort der Geschäftsführung des DGSP an ihre Mitglieder genau so banal und nichtssagend wie die oben zitierte Mail an mich. Auch den eigenen DGSP-Mitgliedern wird auf deren Frage nicht mitgeteilt, um welche konkreten Äußerungen von mir es gehen soll.

Fazit zu meinem Rauswurf und überhaupt

Meine E-Mail vom 27. Januar 2026 an den Psychiater des FA-PP war die letzte Mail des dargestellten Mailverkehrs vor meinem Rauswurf. Ich hatte die Seriosität von Evidenzstudien infrage gestellt, in denen wie üblich Interessenkonflikte Psychiatrisierender sowie Erfahrungen von Betroffenen und Angehörigen unterschlagen werden. Mit Evidenzstudien wollen fundamentalistisch und sozialpsychiatrisch orientierte Psychiatrisierende ihre Überzeugung von der wohltuenden Wirkung ihrer Behandlungsmethoden untermauern, sie stellen die Grundlage ihres Wissens und ihrer psychiatrischen ›Wissenschaft‹ dar.

Natürlich kommen auch Gründe persönlicher Natur beleidigter Psychiatrisierender infrage, doch darüber könnte man nur spekulieren. Und vielleicht täusche ich mich komplett, die Berichte von Betroffenen und Angehörigen über elektroschockbedingte Behandlungsschäden sind nur Fake-News, die Kritiker arge Ignoranten und ich ein irregeleiteter Paranoiker. Möglicherweise könnte ich mich eines Besseren belehren lassen, wenn sich der Elektroschockpropagandist Grözinger oder ein DGSP-Vorstandsmitglied unter Zeugen eine oder zwei 10er-Serien hochdosierter Elektroschocks verabreichen ließen. Da Grözinger am 11. September 2026 zum Gedankenaustausch mit dem DGSP-Gesamtvorstand eingeladen war, informierte ich Anfang August den Geschäftsführenden DGSP-Vorstand über diese Gelegenheit, darüber zu entscheiden, wer sich für einen solchen Test zur Verfügung stellt. Zugegebenermaßen wenig überraschend quittierte man meinen Vorschlag mit Schweigen.

Das Ergebnis meines Rauswurfs ist jedenfalls, dass sich auch innerhalb der DGSP die zeitgeistgemäße Sichtweise von Elektroschockpropagandisten durchgesetzt hat, sie innerhalb ihrer Organisation die Deutungshoheit verteidigt haben, den Expertenmonolog weiterführen und Hochdosis-Elektroschocks sowie ›Erhaltung‹-Elektroschocks ungestört wertschätzen können.

Mein  Rauswurf aus einer Arbeitsgruppe der DGSP e.V. mag banal erscheinen, ist aber kein neues Phänomen. Wie sagte bereits Sophokles in seiner Tragödie »Antigone«: »Niemand liebt den Boten, der schlechte Nachrichten bringt.« Meine menschenrechtsbasierte Botschaft beruhte auf einer kritischen Haltung gegenüber dem Eigeninteresse der DGSP e.V. als einer psychiatrischen Interessenorganisation und war formuliert in Einstimmung mit der WHO, der UN-BRK und der internationalen Betroffenenbewegung. Und sie unterwarf sich nicht der Meinung eines in seiner Organisation einflussreichen Psychiaters.

So ist der Rauswurf letztlich bezeichnend für einen Konflikt, der entsteht, wenn man publik macht, dass die DGSP e.V. Hochdosis-Elektroschocks befürwortet und empfiehlt, indem sie unter Einbeziehung von Elektroschockbefürwortern, die unter massiven Interessenkonflikten stehen und Berichte von Betroffenen und ihrer Angehöriger über Elektroschockschäden willkürlich in Abrede stellen, die Erzählung verbreitet, Elektroschocks würden die Neuroplastizität im Gehirn fördern und es gebe für Menschen mit depressiven Störungen für bilaterale, Hochdosis- bzw. Kurzpuls-EKT-Behandlungen einen klaren Effektivitätsnachweis hinsichtlich einer antidepressiven Wirkung.

Wobei man natürlich fragen muss: Was ist schon ein banaler Ausschluss aus einem DGSP-Arbeitskreis gegen das Erleiden der von der DGSP und DGPPN wertgeschätzten Hochdosis- und ›Erhaltung‹-Elektroschocks bzw. zwangsweise verabreichten Elektroschocks.

Im Falle der Auseinandersetzung um Menschenrechtsverletzungen, Unwahrheiten und Ausgrenzungen wäre es schlimm, wenn das Ergebnis der Auseinandersetzung letzten Endes die Position der Elektroschockpropagandisten stärken würde, wie Grözinger und seine Kollegen frohlockten:

»Immer wieder stellen leidenschaftliche Kritiker die EKT pauschal infrage. Dabei verweisen sie auf ausgesuchte negative Ergebnisse, kritisieren methodische Nebensächlichkeiten oder verwerfen Resultate als unwesentlich. (…) Mit einer Historie von 80 turbulenten Jahren wird die EKT auch an dieser Auseinandersetzung wachsen.« (Grözinger et al. 2018, S. 841f.)

Diese Männer könnten recht behalten, wenn das Gros der humanistisch gesinnten Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit, die Betroffenen- und Angehörigenverbände und die Organisationen, die sich für die Interessen von Frauen, von Menschen mit Behinderungen und von alten Menschen einsetzen, dem Treiben der Elektroschockpropagandisten und der anstehenden Brutalisierung der psychiatrischen Praxis weiterhin stumm und tatenlos zuschauen.

Andere Stimmen

Martina G., 11. August 2026:

Es ist mehr als bedauerlich, dass die Stimme von Peter Lehmann im Fachausschuss Psychopharmaka der DGSP fehlen wird. Und mit ihr fehlt auch meine Stimme. Da ich mich schon vor einigen Jahren aus dem Aktivismusbereich zurückgezogen habe, sehe ich sein Engagement auch als Engagement für mich und meine Rechte. Es gibt Millionen Betroffene in Deutschland und verglichen dazu, meiner Ansicht nach, nur wenige aktive Streiter:innen für Menschenrechte und humanistisch orientierte Hilfen. So werden wir immer weniger gehört, kritische Stimmen verschwinden immer mehr; so kommen wir immer mehr zu ›ohne uns über uns‹.

Ich sehe überdies auch die Gefahr, dass das psychiatrische System noch gewaltsamer wird, neben den bestehenden Zwangsmaßnahmen durch den Einsatz von Elektroschocks, insbesondere hochdosierten.

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Stephan Bert Antczack, Initiator und Ex-Sprecher des Fachausschusses Kunst und Kultur in der DGSP e.V. sowie Projektkoordinator des Theaters der Verrückten e.V., 10. August 2026:

Die Realität kann brutal sein: Auf ihrer Website befürwortet die DGSP Hochdosierungs- und Langzeit-Elektroschocks. Die Entlassung von Peter Lehmann aus dem Fachausschuss Psychopharmaka  (FA-PP), der in Zeitschriftenartikeln auf diese Befürwortung aufmerksam machte, setzt aus meiner Sicht ein klares Zeichen von politischer Zensur. Deshalb formulierte ich vorsichtig einige kritische Fragen an den Vorstand der DGSP, um zu verstehen, was da vor sich ging. Bis heute warte ich auf seine Antwort. Die Anfrage im Namen des Fachausschusses Kunst und Kultur (FA-KK) wird ignoriert. Stattdessen  unterstellte mir die Geschäftsführung einen provokativen Umgang mit den Vorgängen. Ein Psychiater und langjähriges Mitglied des erweiterten Vorstands der DGSP wollte mir erklären, dass der Vorgang um den Rauswurf von Peter Lehmann aus dem FA-PP nicht einmal eine Randnotiz sei – mitnichten ein Vorgang politischer Zensur. Zudem unterstellte er ihm eine »spaltende« Ambition. »Spaltendes Verhalten« galt bis vor wenigen Jahren als Schlüsselsymptom für die stigmatisierende Diagnose »Schizophrenie«.

In einer Zeit, in der in einigen Landstrichen Deutschlands erneut eine faschistische Herrschaft zu befürchten steht – eine Gefahr, die von vielen Kolleg:innen nicht ernst genommen wird –, setzt auch der DGSP-Vorstand auf Zensur und Entsolidarisierung. Der ideologische Umbruch im Land und in der Sozialpsychiatrie ist ein Spiegel der gegenwärtigen Verantwortungslosigkeit und des Opportunismus führender Kräfte einer Bewegung, die früher einmal für demokratische und betroffenenfreundliche Reformen einstehen wollte.

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Karin Roth, Systemische Therapeutin/SG und Verlegerin des Antipsychiatrieverlags, 7. August 2026:

Die Evaluierung der Causa Lehmann lässt auf eine fortschreitende Erosion wissenschaftlicher Redlichkeit innerhalb etablierter Fachorganisationen schließen – oder sollte man nicht besser von interessengeleiteten Organisationen sprechen, die sich für Fachorganisationen halten? Finden explizite Warnhinweise der Elektroschock-Herstellerfirma Somatics LLC vor schwerwiegenden kognitiven Schäden und Suizidalität im offiziellen Diskurs der DGSP eine deutliche Berücksichtigung? Wenn nicht, wie in diesem Fall, stellt dies einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz des hippokratischen Eids dar: primum nil nocere – vor allem keinen Schaden zufügen.

Die in der Causa Lehmann praktizierte Form der Wissensunterdrückung und des abstrusen Rauswurfs aus dem Fachausschuss Psychopharmaka schädigt das Vertrauensverhältnis zwischen sogenannter Fachwelt, kritischen Stimmen und Betroffenen, die Wert auf die volle Beachtung von Menschenrechten und respektvollen Umgang mit psychiatrischen Problemen und Diagnosen legen. Macht eine Zusammenarbeit irgendwelchen Sinn, wenn Kritik nicht als notwendiges Korrektiv geschätzt wird?

Ich muss an meinen Onkel Kurt Roth denken, der als Folge von Elektroschockserien wiederholt versucht hatte, sich das Leben zu nehmen, und bei dem der kognitive Verfall zu 100 % eingetreten ist. Vor den Elektroschocks, die er später auch in der BRD erhalten hat, war er einer der besten Schachspieler Rumäniens. Mit 60 ist er in einer betreuten Einrichtung tot umgefallen. Ein Schicksal von vielen. Im »Factsheet« der DGSP e.V. tauchen solche Behandlungsfolgen nicht auf. Sollte man nicht besser von einem »Fakesheet« reden? Und von der DGSP e.V. als dem Handlanger der DGPPN e.V., der just zu dem Zeitpunkt hochdosierte Elektroschocks wertschätzt, zu dem die DGPPN e.V. sich anschickt, das Recht auf zwangsweise Verabreichung von Elektroschocks durchzusetzen?

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Dr. Martin Zinkler, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Bremen, Mitglied im UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter, 2. August 2026:

Ähnlich merkwürdig wie in der Auseinandersetzung über Elektroschocks (EKT) hat sich die DGSP in der kritiklosen Mitzeichnung des DGPPN-Positionspapiers zur Prävention von Gewalttaten verhalten. Die Mitglieder Osterfeld, Lewe, Kammeier und ich hatten in der DGSP-Mitgliederversammlung am 18. Oktober 2025 den Antrag gestellt, die Unterstützung für das Papier zurückzuziehen, denn die darin enthaltenen Behauptungen halten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand (1). Anstatt die im Antrag formulierten Einwände eingehend zu diskutieren, wurde der Antrag nach kurzer Aussprache auf Empfehlung des gesamten Vorstands von der Mitgliederversammlung abgewiesen. Es ging für den Vorstand und die Mehrheit der Mitglieder wohl mehr darum, das Gesicht zu wahren, als darum, die Stichhaltigkeit der DGPPN-Argumente zu überprüfen. Ich bin daraufhin aus der DGSP ausgetreten, denn ich möchte den Rechtsruck der DGSP nicht mittragen.

(1) Osterfeld et al. (13. September 2025): Antrag an die DGSP-Mitgliederversammlung im Oktober 2025. Online-Ressource https://www.peter-lehmann.de/docu/antrag-dgsp.pdf

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U. Lewe. Bielefeld, 29. Juli 2026:

Wie so schön in der Einleitung des Beitrages beschrieben, ist mittlerweile nicht mehr zu übersehen, dass die EKT- und Genetik-Konjunktur unter dem Deckmantel »Precision Psychiatrie« in engem Zusammenhang mit der sich in vielen europäischen Ländern verschärfenden Repressionswelle gegenüber psychosozial behinderten Menschen steht. Man kann es auch so ausdrücken: Die Mainstream-Psychiatrie dient sich (mal wieder) als Helfer eines repressiver werdenden Staates an und macht damit noch gute Geschäfte.

Die stattgefundene historische Aufarbeitung der Nazi-Psychiatrie in Deutschland scheint für ihre aktuelle Praxis ohne Konsequenzen zu sein. Vielleicht hat sie ja auch nur dazu gedient, mit besserem Gewissen den alten Quark wieder neu anrühren zu können.

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Markus Hüfner, Gründer des Infoportals »Raus aus der Psychopharmakafalle«, 28. Juli 2026:

Es ist empörend, dass Peter Lehmanns Haltung, invasive Maßnahmen wie Elektroschocks oder die Verabreichung von Psychopharmaka ohne wirksame Aufklärung über deren Risiken und Schäden transparent zu machen, offenbar nicht erwünscht war. Inhaltliche Konflikte dürfen in einer pluralistischen Fachgesellschaft nicht zum Ausschluss führen, zumal die Leitlinie der DGSP e.V. ausdrücklich offene Diskussionen und verschiedene Perspektiven fordert.

Anmerkungen

Die Übersetzungen aus englischsprachigen Quellen stammen ebenso von Peter Lehmann wie die in Zitaten in Klammern kursiv gesetzten Erklärungen. Literaturangaben stehen online unter https://www.peter-lehmann.de/docu/mid-ausschluss-q.htm. Eine ungekürzte Version dieses Artikels ist unter https://www.peter-lehmann.de/docu/ausschluss.htm verfügbar. Dort sind die Namen der Beteiligten genannt. Enthalten ist auch die lange Liste der Interessenkonflikte der Autoren des Artikels von Meechan und Kollegen, der mit zur Grundlage des »Factsheet Elektrokrampftherapie« der DGSP e.V. wurde und in dem Berichte von Betroffenen und ihren Angehörigen über Elektroschockschäden willkürlich in Abrede gestellt werden.

Mad in Deutschland veröffentlicht Blogbeiträge einer vielfältigen Gruppe von Autor:innen. Diese Beiträge sollen zur Diskussion über Psychiatrie und ihre Behandlungsmethoden in Deutschland anregen. Die geäußerten Meinungen sind die der Autor:innen.

Peter Lehmann
Peter Lehmann
Peter Lehmann, Dr. phil. h.c., Dipl.-Pädagoge, Autor und Verleger in Berlin. 1987 Gründungs- und seither Vorstandsmitglied von PSYCHEX (Schweiz). Gründungsmitglied und bis 2010 langjähriges Vorstandsmitglied im Europäischen Netzwerk von Psychiatriebetroffenen (ENUSP). Patientenvertreter der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Partner des International Institute for Psychiatric Drugs Withdrawal (IIPDW; Internationales Institut zum Absetzen von Psychopharmaka). Blogger auf Mad in America und Mad in Deutschland. Verschiedene Buchpublikationen, zuletzt „Humanistische Antipsychiatrie – Texte aus 45 Jahren“ (August 2025). Mehr auf seiner Webseite: www.peter-lehmann.de

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