Wer über Grundrechte spricht, sollte die Psychiatrie nicht übersehen. Gerade hier greifen Staat und Institutionen tief in das Leben von Menschen ein: durch Unterbringung, Isolierung, Fixierung, Zwangsbehandlung und Entscheidungen, die Freiheit, den Körper und den Alltag unmittelbar betreffen. An kaum einem anderen Ort zeigt sich so deutlich, wie ernst eine Gesellschaft es mit Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz und persönlicher Freiheit meint. Genau in diesem Feld bekommt auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sein volles Gewicht. Es schützt die Hoheit über die eigenen sensibelsten Daten, vor allem über Gesundheitsdaten. Wo diese Schwelle wegfällt, verwandelt sich Hilfe schnell in Kontrolle. (1)(2)
Die aktuelle niedersächsische Debatte über die Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (NPsychKHG), also des Landesgesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für als „psychisch krank“ gelabelte Menschen, wirkt deshalb weit über ein Landesgesetz hinaus. In Niedersachsen geht es dabei derzeit um die Neufassung des NPsychKHG. Mit einem erweitertem Gefahrenbegriff und einem ausgebauten Datenaustausch soll bald zwischen Kliniken, Sozialpsychiatrischem Dienst und Polizei der Austausch von Gesundheitsdaten und Erkenntnissen unter der Begründung einer angeblichen Gefahrenabwehr erleichtert werden. Vergleichbare Veränderungen der entsprechenden Gesetze in anderen Bundesländern sind entweder bereits im Gange oder werden zeitnah dem Vorstoß in Niedersachsen folgen. Die zu Grunde liegende Debatte berührt eine Grundfrage: Ist die Psychiatrie ein Bereich, in dem Unterstützung, Rechte und Teilhabe zumindest in erster Absichtserklärung gestärkt wird, oder wird Psychiatrie nun deutlich offen als Instrument der Überwachung, Gefahrenprognose und staatlicher Vorsortierung eingesetzt? Für die immerhin offiziell 18 Millionen Menschen in Deutschland, die eine psychiatrische Diagnose erhalten haben, bedeutet dies in der Praxis, dass man im Kontakt zum Hilfesystem zugleich auch immer ein Kontakt zu Sicherheitsbehörden wird. (2)(3)
Der eigentliche Maßstab: Psychiatrie-Enquête und UN-BRK
Die Psychiatrie-Enquête von 1975 war der Versuch, die Logik der Verwahrung zu durchbrechen. Ihr Kern war einfach und hat bis heute an ihrer Aktualität nichts verloren: weg von der Anstalt, hin zu gemeindenahen Hilfen; weg von der bloßen Verwaltung von Abweichung, hin zu Unterstützung im wirklichen Leben. Es ging um Wohnen, Lebensqualität, selbstbestimmte Hilfe, gemeindenahe Krisenbegleitung und um die Einsicht, dass soziale Probleme nicht durch Mauern verschwinden; die Erkenntnis, dass man Menschen wegsperren kann, damit aber nur selten das Problem löst, das sie in die Krise gebracht hat. (4)
Diesen Gedanken führt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter. Sie beruht auf dem sozialen Modell von Behinderung: Behinderung wird nicht als „Defekt“ in einer einzelnen Person gesehen, sondern als Ergebnis von Wechselwirkungen zwischen Beeinträchtigung und einer Umwelt, die eine Vielzahl von Barrieren auf verschiedenen Ebenen errichtet: rechtliche, institutionelle, soziale und kommunikative. Darum richtet sich der Lösungsansatz der UN-BRK auf den Abbau dieser Barrieren und auf gleichberechtigte Teilhabe. Seit dem ersten Tag spielt die UN-BRK daher eine zentrale Rolle in dem Kampf für die Wahrung der Grundrechte für Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. (2)(5)
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, also das Gremium, das die Einhaltung der UN-BRK in den Vertragsstaaten prüft, hat Deutschland 2023 deutlich kritisiert: Beanstandet wurden unter anderem Zwangsmaßnahmen, Freiheitsentziehung, Gewalt in Einrichtungen, Defizite bei der Deinstitutionalisierung und eine unzureichende systematische Beteiligung von Selbstvertretungsorganisationen. Auch der Statusbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2023 kritisiert vergleichbare Aspekte in der psychiatrischen Versorgungslandschaft, so bei der Anwendung von Zwang, dem Schutz vor Gewalt, Deinstitutionalisierung und echter Beteiligung.
Die Kritik ist also klar formuliert, der Gesetzesentwurf bewegt sich gerade in Richtung Verminderung statt in Richtung Wahrung grundlegender Menschenrechte. (2)(6)
Was Niedersachsen plant
Im niedersächsischen Landtag werden derzeit zwei Gesetzentwürfe beraten, die denselben politischen Kurs verfolgen. Beide Entwürfe verknüpfen (sozial-)psychiatrische Aufgabenbereiche enger mit Polizei und Ordnungsbehörden. Das ausgerechnet ein Gesetz, das nach seiner Änderung den Buchstaben „H“ für „Hilfe“ in seiner Abkürzung trägt bei genauerer Betrachtung psychiatrische Aufgabenbereiche zu sicherheitspolitischen umbaut, wirkt dabei wie ein schlechter Scherz. (7)
Nach der Einführung der geplanten Änderungen wird es sozialpsychiatrischen Diensten und Einrichtungen erlaubt sein, sensible Daten an die Polizei und an kommunale Behörden weiterzugeben. Dabei geht es keineswegs nur um Namen und Adressen: Übermittelt werden können auch Angaben zum Gesundheitszustand, zum Krankheitsbild, zum Behandlungsverlauf und zu Behandlungsinhalten. Hinzu kommt eine psychiatrische „Gefährdungseinschätzung.“ Geplant sind außerdem Fallkonferenzen, an denen Hilfesystem, Kommune und Polizei gemeinsam teilnehmen. (7)
Der andere Entwurf zieht die Schrauben noch fester an: mit mehr Speicherzeit, Gefährderansprachen, einer ausgeweiteten Logik der Dauergefahr und einer Erweiterung der Zwangsbehandlung. In der Praxis bedeutet das: Der Bereich, in dem Menschen erfasst, bewertet, untergebracht und gegen ihren erklärten Willen behandelt werden können, soll größer werden. Und das alles in einem Feld, in dem Zwang und Gewaltanwendung ohnehin oft längst nicht die Ultima Ratio, sondern routinierte Alltagspraxis sind. (8)
Was bedeutet das aus verfassungsrechtlicher Sicht?
Juristisch ist diese Entwicklung hochproblematisch. Das Rechtsgutachten von David Schneider-Addae-Mensah, erstellt für die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e. V. und den Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e. V. (BPE e. V.), kommt zu einem klaren Ergebnis: Eine gesetzliche Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten an Polizei, Justiz oder Verfassungsschutz wäre verfassungswidrig. Das Gutachten stützt sich auf Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes und auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es betont, dass Gesundheitsdaten zum intimsten Bereich privater Lebensgestaltung gehören und gerade deshalb besonders geschützt sind. (9)
Auch die auf Nachfrage des BPE e.V. erfolgte Einschätzung von Rechtsanwalt Paetow geht in diese Richtung: Seinem Sachverständnis nach beschreibt der Gesetzesentwurf eine Ausweitung des Gefahrenbegriffs und bewertet die vorgesehene Erweiterung der Zwangsbehandlung als verfassungsrechtlich „äußerst problematisch.“ (8)(10)
Was die Forschung über Gewalt tatsächlich zeigt
Auch die wissenschaftliche Befundlage stützt die Einführung des geplanten Registers nicht. Sowohl die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) als auch die American Psychological Association (APA) weisen darauf hin, dass sich Gewalt aus einer psychiatrischen Diagnose allein nicht seriös ableiten lässt. Deutlich relevanter sind andere Faktoren, etwa Geschlecht, Alter, Substanzkonsum, soziale Belastungen, Armut, instabile Lebenslagen, Ausgrenzung oder Gewalterfahrungen in der Kindheit. Wer den Blick auf die Diagnose verengt, verfehlt daher die eigentlichen Risikokonstellationen. Zugleich zeigt die Forschung, dass Menschen mit psychiatrischen Diagnosen häufig selbst in besonderem Maß verletzlich sind und Schutz brauchen. Damit widersprechen sowohl die DGSP als auch die APA dem Grundgedanken eines diagnosebezogenen Registers: Die Forschung spricht für eine differenzierte Betrachtung sozialer und biografischer Belastungen, nicht für die Stigmatisierung einer ganzen Personengruppe. (11)(12)
Wenn Hilfe selbst zum Risiko wird
Wer ernsthaft Krisen entschärfen will, muss Unterstützung so gestalten, dass Menschen sie früh, selbstbestimmt und auf einer Grundlage von Vertrauen in Anspruch nehmen können.
Zunehmende Überwachung wirkt diesem Prozess entgegen: Wenn Menschen befürchten müssen, dass Angaben aus dem Kontakt mit Hilfesystemen in Richtung Polizei oder Ordnungsbehörden weiterwandern, werden sie vorsichtiger, später, zurückhaltender oder gar nicht mehr um Unterstützung bitten. Das Rechtsgutachten von David Schneider-Addae-Mensah spricht genau diese abschreckende Wirkung an. (9) (11)
Gerade deshalb sind betroffenenkontrollierte oder konsequent partizipative Hilfsangebote so wichtig. Die UN-BRK verlangt aktive Mitwirkung in der Konzeption und Durchführung von Hilfsangeboten. In Deutschland ist das im Bereich psychiatrischer Diagnosen noch immer die Ausnahme. Umso bedeutsamer sind die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener e. V. (BPE e. V.) und die Bochumer Krisenzimmer des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener NRW e. V. (LPE NRW e. V.). Dort zeigt sich, dass Unterstützung auch anders organisiert werden kann: erfahrungsbasiert, freiwillig, auf Augenhöhe und ohne den üblichen institutionellen Reflex, aus Krise zuerst ein Verwaltungsproblem oder gar eine Sicherheitsthematik zu machen. (2)(13)
Vom Gesundheitswesen zur Sicherheitslogik
Der Blick nach Großbritannien zeigt, dass es in Niedersachsen um weit mehr geht als um eine regionale Einzeldebatte. In England hat der National Health Service (NHS), also das staatliche Gesundheitssystem, 2023 den Auftrag für die sogenannte Federated Data Platform an ein von Palantir geführtes Konsortium vergeben. Gemeint ist eine digitale Plattform, die Daten aus bisher getrennten IT-Systemen des Gesundheitswesens zusammenführt. So sollen Informationen zentraler nutzbar werden, etwa für die Organisation von Behandlungen, die Planung von Kapazitäten oder die Steuerung von Abläufen.
Offiziell betont der NHS, dass die Daten unter seiner Kontrolle blieben und Palantir nur als technischer Dienstleister im Auftrag des NHS handele. Trotzdem zeigt der Fall, wie eng Gesundheitsversorgung, digitale Infrastrukturen und die Auswertung sensibler Informationen heute bereits miteinander verbunden sind. Besonders brisant ist dabei, dass Palantir nicht einfach irgendein Softwareunternehmen ist. Die Firma arbeitet seit Jahren eng mit dem Sicherheits- und Verteidigungssektor zusammen. Ihre technische Grundlage wird also nicht nur im Gesundheitswesen genutzt, sondern auch in Bereichen wie Sicherheit, Überwachung und Militär.
Schon der Name Palantir verweist auf die „sehenden Steine“ aus Tolkiens Herr der Ringe. Das Unternehmen ist ein privater US-Technologiekonzern mit engen Verbindungen zu staatlichen Sicherheitsbehörden und Streitkräften. Mitgegründet wurde es unter anderem von PayPal-Mitgründer Peter Thiel, der politisch seit Jahren stark polarisiert. Bekannt wurde unter anderem seine Aussage, dass er nicht länger glaube, Freiheit und Demokratie seien miteinander vereinbar. Dazu kommen immer wieder politische Deutungen mit deutlich christlich-theologischem Einschlag. (14)
Die Parallele zu Niedersachsen liegt nicht in einer direkten Gleichsetzung, sondern in der Richtung, in die sich die Entwicklung bewegt. Wenn im psychiatrischen System neue Wege geschaffen werden, um Daten an Polizei und andere Behörden weiterzugeben, Gefährdungseinschätzungen zu übermitteln und Fallkonferenzen mit Sicherheitsbehörden gesetzlich zu verankern, dann verschiebt sich die Grenze zwischen Hilfe, Verwaltung und Gefahrenabwehr.
Auch in Deutschland ist Palantir bereits im Einsatz, allerdings im Bereich der Polizeiarbeit. Das zeigt, wie attraktiv die Zusammenführung großer Datenbestände für Sicherheitsbehörden geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete 2023 die damaligen gesetzlichen Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse bei der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten. Aus Sicht des Gerichts war zu unklar geregelt, welche Daten in solche Analysen einfließen dürfen und nach welchen Methoden sie ausgewertet werden. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, das automatisierte Datenanalyse durch die Polizei grundsätzlich zulässig sein kann, sofern dafür präzise gesetzliche Vorgaben bestehen. (15)
In der Praxis bleiben Palantir und vergleichbare Systeme dennoch im Einsatz. Hessen hält an hessenDATA fest, in Nordrhein-Westfalen wird das auf Palantirs „Gotham“ basierende DAR-System genutzt, und in Bayern kommt VeRA zum Einsatz. Gerade deshalb stellt sich aus Sicht der Wahrung allgemeiner Grundrechte die Frage, wie weit sich die Logik sicherheitsbehördlicher Datenzusammenführung in Zukunft auch auf andere gesellschaftliche Bereiche ausdehnen könnte. (16)(17)(18)
Was auf dem Spiel steht
Die niedersächsische Entwicklung ist deshalb mehr als ein umstrittenes Landesgesetz. Sie steht für einen politischen Kurswechsel. Statt soziale und biografische Belastungen ernst zu nehmen, rückt die Diagnose wieder näher an die Gefahr heran. Statt die Lehren der Psychiatrie-Enquête weiterzuführen, bewegt sich die Debatte zurück zu Kontrolle, Zwang und Sondererfassung. Statt den menschenrechtlichen Horizont der UN-BRK zu stärken, werden genau jene Strukturen ausgebaut, vor denen die Konvention schützen will. (4)(6)(7)
Ein Register für Menschen mit psychiatrischen Diagnosen ist menschenrechtlich unzulässig, fachlich nicht zu rechtfertigen und politisch ein Instrument der Stigmatisierung. Vor allem aber betrifft es nicht nur eine ohnehin stigmatisierte Gruppe. Es betrifft alle! Denn an solchen Gesetzesänderungen entscheidet sich, wie leicht ein demokratischer Staat intime Daten in Sicherheitslogiken überführt, wie dehnbar Grundrechte im Namen der Prävention werden und wie schnell aus Unterstützung ein Vorfeld der Kontrolle entsteht. (1)(9)(14)
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Quellen:
(1) Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung
Bundesverfassungsgericht, Volkszählungsurteil von 1983
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1983/12/rs19831215_1bvr020983.html
(2) UN-BRK und Prüfung durch den UN-Ausschuss
BMAS: Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Behindertenrechtskonvention-der-Vereinten-Nationen/behindertenrechtskonvention-der-vereinten-nationen.html
OHCHR: Concluding observations on the combined second and third periodic reports of Germany (CRPD/C/DEU/CO/2-3)
https://www.ohchr.org/en/documents/concluding-observations/crpdcdeuco2-3-concluding-observations-combined-second-and-third
(3) Zwang, Gewalt und Beschwerdeschutz im deutschen Kontext
OHCHR: Concluding observations on the combined second and third periodic reports of Germany (CRPD/C/DEU/CO/2-3)
https://www.ohchr.org/en/documents/concluding-observations/crpdcdeuco2-3-concluding-observations-combined-second-and-third
(4) Psychiatrie-Enquête und ihre Hauptempfehlungen
Deutscher Bundestag, Drucksache 7/4200: Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland
https://dserver.bundestag.de/btd/07/042/0704200.pdf
Deutscher Bundestag, Drucksache 12/2019: Große Anfrage zur Situation der psychisch Kranken in der Bundesrepublik Deutschland
https://dserver.bundestag.de/btd/12/020/1202019.pdf
(5) Soziales Modell von Behinderung und menschenrechtlicher Ansatz
Deutsches Institut für Menschenrechte: Die UN-Behindertenrechtskonvention
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk
OHCHR: Convention on the Rights of Persons with Disabilities
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-rights-persons-disabilities
(6) Statusbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
BMAS: Statusbericht zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a777-statusbericht-nationaler-aktionsplan-un-behindertenrechtskonvention.html
Direktlink zum PDF: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a777-statusbericht-nationaler-aktionsplan-un-behindertenrechtskonvention.pdf?__blob=publicationFile&v=2
(7) Niedersächsisches Gesetzgebungsverfahren
Niedersächsischer Landtag, Kurzbericht AfSAGuG – 81. Sitzung am 19.02.2026
https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/kurzberichte_ausschuesse/19_wp/afsffgui/KB_081_AfSAGuG_19.02.2026.pdf
Niedersächsischer Landtag, Kurzbericht AfSAGuG – 82. Sitzung am 26.02.2026
https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/kurzberichte_ausschuesse/19_wp/afsffgui/KB_082_AfSAGuG_26.02.2026.pdf
(8) Niedersächsische Gesetzentwürfe
Niedersächsischer Landtag, Drucksache 19/9722: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Niedersachsen
https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_10000/09501-10000/19-09722.pdf
Niedersächsischer Landtag, Drucksache 19/8542: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/08501-09000/19-08542.pdf
(9) Rechtsgutachten Schneider-Addae-Mensah
Dr. David Schneider-Addae-Mensah: Rechtsgutachten zum niedersächsischen PsychKG
https://die-bpe.de/wp-content/uploads/2024/10/David-Rechtsgutachten-Niedersachsen.pdf
(10) Juristische Einschätzung von Rechtsanwalt Paetow
BPE Online: Einschätzung von Rechtsanwalt Paetow zum Entwurf der Niedersächsischen Landesregierung
https://bpe-online.de/einschaetzung-von-rechtsanwalt-paetow-zum-entwurf-der-niedersaechsischen-landesregierung/
(11) Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP)
DGSP: Fact Sheet „Gewaltrisiko und psychische Erkrankung“
https://www.dgsp-ev.de/veroeffentlichungen/standpunkte-stellungnahmen/fact-sheet-gewaltrisiko-und-psychische-erkrankung
(12) American Psychological Association (APA)
APA: Mental illness and violence: Debunking myths, addressing realities
https://www.apa.org/monitor/2021/04/ce-mental-illness
(13) Betroffenenkontrollierte und partizipative Hilfsangebote
EUTB des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener e. V. (BPE)
https://www.eutb-bpe.de
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, Eintrag auf teilhabeberatung.de
https://www.teilhabeberatung.de/beratung/eutb-bundesverband-psychiatrie-erfahrener
Sozialstiftung NRW: Selbstbestimmt durch Krisenzimmer
https://sozialstiftung.nrw/projekt/selbstbestimmt-durch-krisenzimmer
(14) NHS Federated Data Platform, Palantir und Peter Thiel
NHS England: NHS Federated Data Platform
https://www.england.nhs.uk/digitaltechnology/nhs-federated-data-platform
NHS England: Contract explainer
https://www.england.nhs.uk/digitaltechnology/nhs-federated-data-platform/security-privacy/contract-explainer
NHS England: Frequently asked questions (FAQs)
https://www.england.nhs.uk/digitaltechnology/nhs-federated-data-platform/fdp-faqs
Palantir: About
https://www.palantir.com/about
Palantir: Defense Solutions
https://www.palantir.com/offerings/defense
Palantir: Intelligence
https://www.palantir.com/offerings/intelligence
Reuters: Thiel-backed Palantir to go public via direct listing, reveals 2019 loss of $580 million
https://www.reuters.com/article/business/thiel-backed-palantir-to-go-public-via-direct-listing-reveals-2019-loss-of-580-idUSKBN25M0AQ
Cato Unbound: The Education of a Libertarian
https://www.cato-unbound.org/2009/04/13/peter-thiel/education-libertarian
Reuters: Peter Thiel in talk on ‚Antichrist‘ says he told Elon Musk not to give wealth to charity
https://www.reuters.com/world/us/peter-thiel-talk-antichrist-says-he-told-elon-musk-not-give-wealth-charity-2025-10-09
(15) Automatisierte Datenanalyse und verfassungsrechtliche Grenzen
Bundesverfassungsgericht: Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten sind verfassungswidrig (Pressemitteilung Nr. 18/2023)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-018.html
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 16.02.2023 – 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/rs20230216_1bvr154719.html
Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Analyse polizeilicher Datenbanken – verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Rechtsgrundlage (WD 3 – 3000 – 145/23)
https://www.bundestag.de/resource/blob/988022/6530e4cec12e2ddab33c77d8b33ec20d/WD-3-145-23-pdf.pdf
(16) hessenDATA und weiterer Einsatz in Hessen
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz: Polizeirecht stärkt Behörden und schützt Bürger
https://innen.hessen.de/presse/polizeirecht-staerkt-behoerden-und-schuetzt-buerger
(17) DAR-System in Nordrhein-Westfalen
Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 18/1400: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 492
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-1400.pdf
(18) VeRA in Bayern
Bayerischer Landtag, Drucksache 19/7043: Schriftliche Anfrage zum Einsatz und Betrieb der polizeilichen Analyseplattform VeRA
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0007043.pdf