Interview mit Martin Zinkler zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in Hessen

Martin Zinkler ist Psychiater und Psychotherapeut und hat in verschiedenen leitenden Funktionen in Psychiatrien gearbeitet: in Bayern, London, Heidenheim und Bremen. Derzeit arbeitet er als Psychiater und Psychotherapeut in der Justizvollzugsanstalt Bremen. Er ist Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Recht & Psychiatrie und Mitglied im UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe (SPT).

Mirko Ološtiak-Brahms gestaltet seit 2012 eine Psychiatrie-kritische Radiosendung bei Radio Dreyeckland und engagiert sich bei ask! e.V. in Freiburg. Er arbeitet als Genesungsbegleiter in der ambulanten Wohnbegleitung. Nachdem er 1981 als 16-Jähriger das erste Mal auf einer geschlossenen psychiatrischen Station zwangsbehandelt wurde und 1986 seine dritte Unterbringung auf einer geschlossenen Station durch Flucht beenden konnte, lebt er ohne Psychiatrie und Psychopharmaka. Mit der wertvollen Erfahrung, psychische Ausnahmezustände (sog. „Psychosen“) ohne psychiatrische Behandlung oder professionelle Unterstützung durchlebt und überwunden zu haben, setzt er sich für einen Wandel im Umgang mit derartigen Krisen ein.

Mirko Ološtiak-Brahms: Was ändert sich durch das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in Hessen konkret, und was ist das Problem daran?

Martin Zinkler: Hessen hat im neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), das bereits in Kraft ist, offiziell verankert, dass Personen, die gegen ihren Willen in der Psychiatrie untergebracht werden und bei Entlassung noch eine mögliche Gefahr darstellen, der Polizei gemeldet werden müssen. Damit entsteht eine neue Datensammlung bei der Polizei, die es bisher noch nicht gab. Und so entsteht da – und das sage ich wirklich ungern, weil das wirklich kein schönes und auch ein diskriminierendes Wort ist, aber so wird das bei der Polizei gesehen – eine Datensammlung von “Gefährder:innen mit psychischen Erkrankungen”. So wie das im Gesetz geregelt ist, müssen die Leute gemeldet werden, bei denen eigentlich eine ärztliche Behandlung erforderlich wäre.

Martin Zinkler

Es sind Menschen, die in der Psychiatrie untergebracht sind. Vielleicht eine Woche, vielleicht auch für zwei oder auch länger, vielleicht auch für sechs Wochen, aber länger dauern solche Unterbringungen selten. Sie werden entlassen und dann müssen die Ärztinnen und Ärzte, die diese Personen behandeln, fragen: Geht denn von dieser Person noch eine erhebliche Gefahr aus oder könnte von dieser Person noch eine erhebliche Gefahr ausgehen?

Wenn sie das bejahen und sagen, dass die Person eigentlich noch eine Behandlung bräuchte, sie diese aber ablehnt und sie deswegen entlassen wird, dann müssen die Ärztinnen und Ärzte diese Personen der Polizei melden.

Kannst du kurz zusammenfassen, warum das hochproblematisch ist?

Ja, das Gesetz sagt es sogar ganz am Ende selbst. Gesetze müssen nämlich angeben, ob sie in Grundrechte eingreifen. Tatsächlich sagt das Gesetz in § 35, dass es sich um eine Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung handelt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht und Grundrechte dürfen nicht so ohne weiteres beschnitten werden. In dieses Recht wird eingegriffen und zwar obwohl es sich bei diesen Personen um unbescholtene Bürgerinnen und Bürger handelt. Denn wenn sich diese Menschen etwas hätten zu Schulden kommen lassen, dann würde sich ja die Staatsanwaltschaft, die Polizei, die Kriminalpolizei und der Rechtsstaat in der üblichen Weise mit Strafverfolgung darum kümmern. Genau um solche Personen geht es aber nicht. Es geht tatsächlich um unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, denen nicht mal eine Straftat vorgeworfen wird, sondern die in der Psychiatrie behandelt werden und dann gemeldet werden. Ich habe in der Vorbereitung für das Interview mal überschlagen, wie viele Menschen das wohl betreffen könnte. In Deutschland werden ungefähr 800.000 Personen im Jahr stationär psychiatrisch behandelt, darunter sind ungefähr 10 Prozent – das wären 80.000 – die nicht freiwillig behandelt werden. Von denen sind vielleicht ein Drittel nach bürgerlichem Gesetzbuch untergebracht, da geht es hauptsächlich um Selbstgefährdung. Zwei Drittel sind nach Psychisch-Kranken-Hilfe-Ggesetz (PsychKHG) oder  Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) untergebracht – ein solches gibt es in jedem Bundesland. Das ergibt dann bundesweit vielleicht 30.000 bis 40.000 Menschen. Nun muss man noch mal unterscheiden auf wen dann diese Bedeutung, die im Gesetz genannt wird, zutrifft. Wenn wir annehmen, dass das vielleicht ein Viertel von ihnen ist, dann wären wir vielleicht so bei 10.000 Menschen. Rechnet man das jetzt noch auf die Bevölkerung von Hessen herunter, dann wären das in Hessen grob geschätzt vielleicht  500 bis 800 Personen, die dort pro Jahr in dieser Weise der Polizei gemeldet werden. Dadurch entsteht eben eine neue Kategorie bei der Polizei, die es bisher noch nicht gab, nämlich die des “psychisch-kranken, behandlungsbedürftigen Gefährders”.

Du hast das Ganze jetzt von der rechtlichen Seite und von der statistischen Seite angeschaut. Letztendlich liegt dem allem die Annahme zugrunde, dass Menschen, denen eine psychische Erkrankung zugeschrieben wird, gefährlich sind.

Genau, das wird einfach verbunden: psychische Erkrankung und Gefährdung.

Bisher hieß es ja: bei Menschen, die untergebracht werden, wäre das eigentlich nur wegen Selbst- oder Fremdgefährdung. Viele Unterbringungen haben mit einer direkten Gefährdung gar nichts zu tun, da wird diese Gefährdung eher herbei fabuliert. Kannst du dazu etwas sagen?

Ja, das kann man tatsächlich so beobachten, denn oft liegen diesen Anträgen auf Unterbringungen und diesen Stellungnahmen das Bedürfnis aus dem psychosozialen Hilfe-Netz zugrunde: Wir müssen doch den Menschen helfen, wir müssen etwas Gutes tun und es muss doch etwas gemacht werden können.

Dann greift man auf diese Möglichkeiten zurück, weil eben das psychosoziale Hilfesystem nicht so gestrickt ist, dass es gute Versorgungsmöglichkeiten für Leute zur Verfügung stellt, die tatsächlich durchs Netz fallen. Es fallen Leute durchs Netz, überhaupt keine Frage. Und das sind Leute in schweren psychischen Krisen, wo die Angehörigen alleine gelassen werden, wo die Personen alleine gelassen werden und irgendwann hat dann die Polizei damit zu tun und das ist eine ganz ungute Situation.

Wir kennen ja auch die Situation, dass Menschen in die Klinik kommen, sich nicht weiter behandeln lassen möchten und die Klinik dann eine Unterbringung erwirkt.

Auch das folgt eben dann diesen gesetzlichen Grundlagen. Der Sinn dieses Gesetzes war – deswegen heißen sie auch Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – zu sehen, ob man die Personen für eine Behandlung gewinnen kann. Aber der Widerspruch ist, dass man die Personen für eine Behandlung gewinnen könnte, wenn man sie dazu zwingt, an einem bestimmten Ort zu bleiben, indem man ihnen die Freiheit entzieht. Das kann gar nicht funktionieren. Durch die Neuerungen in Hessen, wenn man noch Register von solchen Personen anlegt, sät das Misstrauen und zerstört Vertrauen. Dadurch wird das Hilfesystem in eine innere Sicherheitsdiskussion gezogen. Das Hilfesystem ist eigentlich dazu da, die Menschen zu unterstützen, die Menschen zu behandeln, die das wollen und soziale Unterstützung zu leisten für die, die das wollen. Damit erreicht man nach meiner Überzeugung das Gegenteil von dem, was man eigentlich mit guten Absichten wollte: nämlich den Menschen zu helfen.

Von vielen Menschen wird Psychiatrie ja eher als Repressionsorgan anstatt wirklich als Unterstützung und Hilfe wahrgenommen.

Auch das Datensammeln in dieser Weise ist Repression, das darf man nicht vergessen. Das ist ja kein statistisches Datensammeln, sondern diese Daten werden gesammelt für einen Zweck. Dieser Zweck ist in dem Fall nicht, die Menschen optimal zu behandeln oder zu unterstützen. Das würde man anders machen. Der Zweck ist hier Kontrolle. Man möchte Gründe für die Freiheitsentziehung in der Hand haben.

Freiheitsentziehung, Kontrolle, Zwang zu einer medikamentösen Behandlung, wie es jetzt auch hier mit der Behandlungsweisung stattfindet, ist ein sehr repressives Vorgehen und nicht sehr an Bedürfnisse angepasst.

Genau, es ist, wenn man so sagen will, ein staatliches Vorgehen, das unter den Prämissen der inneren Sicherheit vorgibt, die innere Sicherheit zu verbessern, indem man Daten sammelt und neue Kategorien von Gefährdern schafft.

Du hattest erzählt, dass man diese Tendenz auch in Niedersachsen findet. Niedersachsen möchte gerne bundeseinheitliche Regelungen, das haben sie jetzt kürzlich im Bundesrat vorgestellt.

Niedersachsen hat eine Bundesratsinitiative angestrengt, die dann auch so beschlossen wurde. Darin geht es um dasselbe wie in Hessen: um Datenaustausch mit der Zielsetzung, ambulante Zwangsbehandlung einzuführen. 

Du sagst, das würde den Menschen nicht wirklich helfen.

Ja, es ist so, dass bisher nie der Nachweis geführt wurde, dass Zwang im psychosozialen Hilfesystem den Menschen helfen würde. Gleichzeitig sind es Eingriffe in die Grundrechte, in die Menschenrechte und es sind diskriminierende Eingriffe, denn sie betreffen die Menschen nicht gleichermaßen. Diskriminierend ist es, weil folgender Unterschied gemacht wird: Dieser Person wird eine psychische Erkrankung zugeschrieben – diese Person hat also eine psychiatrische Diagnose bekommen – und deshalb darf eine bestimmte Einschränkung der Rechte mit bestimmten Maßnahmen erfolgen.

Das ist diskriminierend und das ist nach menschenrechtlicher Sicht der Vereinten Nationen (UN) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht zulässig. Gleichzeitig hat die WHO herausgearbeitet, dass diese Maßnahmen das Ziel gar nicht erreichen. Das heißt, auf der einen Seite erreichen diese Maßnahmen das Ziel nicht, auf der anderen Seite sind sie menschenrechtlich nicht mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar. Trotzdem gibt es diese Agenda und trotzdem wird das vorangetrieben.

Du sprichst dich ja schon seit Jahren und Jahrzehnten für eine Psychiatrie ohne Zwang aus. Du hast in Heidenheim auch gut gezeigt, dass man auf Zwangsbehandlung weitgehend verzichten kann. Wie ist das für dich, diese Entwicklung zu sehen und was bräuchte es stattdessen? Was wäre eine Entwicklung, für die wir hier auch eintreten könnten?

Irgendwie ist es ja immer ganz nachvollziehbar und plausibel, wenn man die Probleme sieht. Das ist nicht nur in Deutschland so, auch in anderen Ländern. Wir haben gesellschaftliche Verhältnisse – vor allem ökonomische Ungleichheiten –, die bekanntermaßen den Druck in verschiedenen Bereichen verstärken. Je mehr soziale Ungleichheit, je mehr ökonomische Ungleichheit es gibt, desto mehr Kriminalität, desto mehr Drogengebrauch und desto mehr Menschen geraten überhaupt erst in psychische Krisen. Das Problem ist auch, dass es nicht unbegrenzte Ressourcen im Hilfesystem gibt. Jetzt werden aber Ressourcen im Hilfesystem in Richtung Repression, Richtung Zwang und in Richtung Datensammeln geschoben. Diese Ressourcen werden dort fehlen, wo man gut zugängliche Hilfsangebote bräuchte: wo man die Leute aufsucht, wo man niedrigschwellig arbeitet, wo man Wohnraum schafft, wo Leute von Obdachlosigkeit gefährdet sind, bereits obdachlos sind oder überhaupt kein Dach mehr über dem Kopf haben. Dort fehlt das Geld, obwohl es die Konzepte alle gibt und in andere Bereiche wird Geld hineingesteckt, das ist das Bittere. Obwohl eigentlich viel Geld und viele Ressourcen im System sind, werden die Ressourcen dort platziert, wo sie verpuffen werden, nämlich in der Anwendung von Repression.

Viele Ressourcen würden frei werden, wenn man sie nicht in Bewachung und Freiheitseinschränkung im Bereich Psyche, im Bereich Psychiatrie und im psychosozialen Hilfesystem stecken würde, sondern wenn man immer dort ansetzen würde, wo die Leute sind, die Hilfe auch wünschen und sie offensichtlich brauchen. Das sind eben die sozialen Verhältnisse. Da kann man über eine finanzielle Grundsicherung reden, über  Wohnen und über Beschäftigung, also Arbeit, die für jeden zugänglich ist. Es geht um Arbeit, bei der Menschen mit psychosozialen Behinderungen in besonderer Weise die Möglichkeit haben, flexibel zu arbeiten. Um das mal ein bisschen konkreter zu machen, geht es um die Möglichkeit, beispielsweise 20 Stunden in der Woche zu arbeiten, wenn es einem gut geht, und nur 5 oder 10 Stunden, wenn es einem nicht gut geht. Es geht um Arbeit, bei der Menschen mit psychischen Problemen und Menschen ohne psychische Probleme integrativ und inklusiv zusammenarbeiten. Es geht um inklusive Firmen, in die man auch rasch einsteigen kann und in denen man auch eine Pause machen kann, wenn es einem nicht so gut geht. Das heißt, dass man soziale Orte schafft mit Arbeit für die, die das wollen. Es bedeutet auch, dass Leute, die wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, nicht auf der Straße landen dürfen. Das sind Dinge, die Geld kosten, aber diese Konzepte gibt es, Stichwort: Housing-First-Konzept. Da muss man Geld reinstecken, damit es tatsächlich auch die vielen Menschen erreicht, die davon betroffen sind.

Geld, das man auf anderer Seite dann aber auch wieder massiv einsparen würde. Letztendlich wäre das für die Gesellschaft eventuell sogar günstiger als das, was zurzeit passiert.

Davon bin ich überzeugt. Es ist aber völlig unwichtig, ob ich davon überzeugt bin. Denn die Beispiele, die die WHO als psychosoziale Dienste, die diesen Anforderungen entsprechen, herangeführt hat, sind nicht alle aus reichen Ländern, ganz im Gegenteil. Da werden Dienste aus der ganzen Welt vorgestellt, die das machen und die das können. Das heißt, es gäbe genügend good practice Beispiele. Ein Land, das es besonders vorbildlich macht, ist Italien. Und die italienischen psychiatrischen Dienste kosten viel weniger als die deutschen. Unter anderem, weil sie eben mit viel weniger stationären Behandlungsplätzen arbeiten und mit viel weniger Zwang. Ein viel größerer Anteil der personellen Ressourcen wird im ambulanten und aufsuchenden Bereich eingesetzt.

Über die Datenmeldungen als erste Neuerung in Hessen haben wir schon gesprochen. Die zweite Neuerung in Hessen sind die Fallkonferenzen vor Entlassung. Bei denjenigen Personen, welche als behandlungsbedürftig identifiziert werden und von denen Gefahr ausgehen könnte, müssen auch Fallkonferenzen vor der Entlassung stattfinden. Fallkonferenzen finden zwischen den Behörden statt und es kommt dann zum freien Datenaustausch. Das ist auch gar nicht mehr zu kontrollieren, was dann da gesprochen wird. Insofern sind das schon sehr weitgehende Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die Personen können dem nicht widersprechen, dass diese Fallkonferenzen stattfinden und können auch nicht bestimmen, was dort besprochen wird. Sie müssen informiert werden, dass das so abläuft. Aber das war es dann.

Die betreffenden Personen nehmen auch nicht an diesen Fallkonferenzen teil, in denen es um sie selbst geht?

Nein, das ist nicht vorgesehen. Wie diese Fallkonferenzen genau ablaufen, muss erst noch festgelegt werden. Das Gesetz selbst äußert sich nicht dazu, ob die Personen daran teilnehmen sollten oder könnten. Beteiligt sind voraussichtlich die Polizei, die Klinik und vermutlich die Landesbehörden für innere Sicherheit und Gesundheit. Ob auch Vertreter der Justiz teilnehmen, ist noch unklar.

Aber das sind dann Fallkonferenzen, wo es eher um die Abwehr einer potenziellen Gefahr oder so etwas geht? Es sind keine Konferenzen darüber, was es braucht, damit ein Mensch in unserer Gesellschaft besser zurechtkommt, oder?

Es ist schwer zu sagen, wie die Schwerpunkte gesetzt werden. Aber die Überschrift ist natürlich schon Gefahr und Gefährdung.

Wenn wir mal annehmen, dass eine potenzielle Gefährdung gemeint ist, dann wird jeder Arzt natürlich im Zweifelsfall eher den Menschen als potenziell gefährlich darstellen, um nicht hinterher sich anhören zu müssen: Warum haben Sie das nicht vorher gesagt?

Das ist die Gefahr, dass auch dort – wie sonst auch in der Medizin – defensiv gehandelt wird, um sich vor Haftpflicht oder anderen Ansprüchen zu schützen. Das ist eine Tendenz allgemein in der Medizin, dass leicht und vorwiegend defensiv argumentiert und dokumentiert wird.

Inwieweit ist ein Psychiater überhaupt in der Lage, eine zukünftige Gefährdung vorherzusagen?

Das geht nicht gut, denn schlimme Dinge passieren, aber sie passieren sehr selten. Und psychiatrische Behandlung ist häufig. Wie gesagt, in Deutschland werden pro Jahr 800.000 Leute stationär-psychiatrisch behandelt. Ambulant sind es noch viel mehr. Aus dieser großen Anzahl von Personen, diejenigen herauszufinden, die tatsächlich etwas Schlimmes tun würden, das geht bislang nicht. Die vorhandenen Prognoseinstrumente funktionieren leidlich gut bei der viel kleineren Gruppe von Leuten, die in der forensischen Psychiatrie behandelt werden. Das ist eine ganz andere Gruppe, nämlich Personen, die schon einmal in schwerer Weise straffällig geworden sind und dann in der forensischen Psychiatrie behandelt werden. Auch diese werden irgendwann wieder entlassen, jedenfalls die meisten von ihnen. Man muss im Laufe der Behandlung Prognosen abgeben und bei dieser kleinen Gruppe von Leuten funktionieren diese Prognosen leidlich gut. Natürlich stimmen sie nicht in jedem Fall, aber sie sind evaluiert. Man kann damit arbeiten und damit wird auch gearbeitet. Das Problem entsteht, wenn man diese Instrumente auf eine viel größere Gruppe von Menschen anwendet, nämlich alle, die irgendwie einmal in der Psychiatrie stationär behandelt werden oder nach einem PsychKHG behandelt werden. Diese Gruppe ist viel, viel größer und dann sind diese Prognoseinstrumente nicht mehr zuverlässig und treffen nicht mehr zu. Denn dann müsste man die Nadel im Heuhaufen finden. Und das geht bekanntlich nicht.

Bei dieser Diskussion um “psychisch kranke Gewalttäter” fällt mir immer wieder auf, dass dann die sogenannte psychische Erkrankung als ursächlich für die Gewalttat postuliert wird. Ich sehe nicht, dass noch geschaut wird, warum dieser Mensch denn konkret gewalttätig geworden ist. Welche inneren und äußeren Prozesse haben dazu geführt?

Letztlich ist es eine Vereinfachung, die da stattfindet. Zuerst wird eine Diagnose einer psychischen Erkrankung gestellt, z. B. eine bipolare Störung oder eine Erkrankung aus dem Bereich Schizophrenie. Im Anschluss geht es entweder um eine Prognose, ob diese Person eine Gewalttat verüben wird oder ob schon etwas passiert ist  und wie das zusammenhängt. Die Vereinfachung entsteht, indem so getan wird, als ob die psychische Erkrankung die Hauptursache wäre. Tatsache ist aber, dass Kriminalität – und das bestätigen auch die Kriminologen – ein hochkomplexes Phänomen ist, in dem viele Faktoren und Bedingungen eine Rolle spielen. Viele situative Faktoren spielen ebenfalls eine Rolle, nämlich Dinge, die in dieser aktuellen Situation stattfinden, in der kleine Veränderungen große Effekte haben können.

Genau das wird von vielen, vielen Menschen, die davon betroffen sind, weil sie psychiatrische Diagnosen bekommen haben, als höchst unfair und ungerecht beklagt. Es geht dann nur noch um die psychische Erkrankung, obwohl viele andere Dinge mindestens eine gleich große oder viel größere Rolle spielen: situativ, sozial, Lebensumstände. 

Wenn in der Auseinandersetzung zwischen zwei obdachlosen Personen auf einem deutschen Bahnhof Gewalt angewendet wird, dann benötigt man nicht viel Fantasie, um zu sagen: wenn eine von den beiden Personen nicht am Bahnhof gewesen wäre, sondern sich in ihrer Wohnung aufgehalten hätte, dann wäre das zumindest so nicht passiert. Völlig unabhängig davon, was da gerade an Diagnosen oder Behandlung erfolgt oder nicht erfolgt ist.

Es gibt in einigen deutschen Städten schon gute Housing-First-Programme, aber das läuft gerade erst an und erreicht maximal vielleicht 5 Prozent der Personen, die das bräuchten. Angenommen, das würde wirklich ausgerollt, dann wäre natürlich die Aufgabe der Psychiatrie dabei, dass sie von vornherein mit ihrem Unterstützungssystem mit den Housing-First-Sozialarbeiter:innen zusammenarbeitet. Dass die Psychiatrie sagt: “Okay, wir kommen jetzt mal mit auf einen Hausbesuch und fragen die Person, was sie für soziale Unterstützung braucht.“ Die Person sagt dann vielleicht: „Ja, okay, es ist super, dass ich eine Wohnung habe, aber ich bin die ganze Zeit einsam, ich weiß weder ein noch aus.“ Oder sie sagt: “Ich habe schlimme Dinge in der Vergangenheit erlebt, ich brauche eine Traumatherapie.“ Oder: “Ich will gerade niemanden sehen, aber es ist gut, wenn ich eine Telefonnummer habe, unter der ich jederzeit anrufen kann.“ Oder: “Ich komme tagsüber überhaupt nicht klar, ich bin froh, dass ich nachts einen Ort habe, aber tagsüber würde ich eigentlich gerne in eine Tagesklinik gehen, um so wieder eine Struktur in meinen Tag zu bekommen.“

Solche Antworten bekommt man, wenn man die Leute fragt, die mit dem Housing-First beginnen. Natürlich muss sich das Hilfesystem darauf einstellen. Es kann auch sein, dass die Person im Housing-first sagt: “Ja, ich war auf der Straße, ich habe viele Drogen genommen und das funktioniert in meiner Wohnung auch nur dann, wenn ich gleich in eine Methadonsubstitution komme.“ Es ist dann natürlich die Aufgabe des Hilfesystems, genau das dann sicherzustellen.

Das Hilfesystem ist eigentlich dazu da, auf die Leute zu schauen und zu schauen, was sie brauchen.

Es geht darum, was die betreffenden Personen wollen und dann genau mit dem zu beginnen, womit die Leute beginnen wollen. Es ist ja nicht ungewöhnlich, dass das Hilfesystem andere Anliegen hat, als die Betreffenden zurzeit haben. Es kann ja sein, dass die Mitarbeiter:innen vom Sozialpsychiatrischen Dienst mit den Housing-First-Leuten zusammenarbeiten und meinen, dass die Person unbedingt eine medikamentöse Behandlung bräuchte. Das ist aber vielleicht das Letzte, was diese Person gerade haben möchte. Somit muss man, selbst wenn man der Meinung ist, Medikamente wären jetzt günstig, dieses Vorhaben erst einmal zurückstellen. Stattdessen muss man schauen, was man ansonsten machen kann.

Grundsätzlich gilt, was immer in der Psychiatrie gilt: Alles, was Vertrauen schafft, ist gut und alles, was das Vertrauen gefährdet, sollte man unterlassen.

Damit kommen wir wieder am Ausgangspunkt an, nämlich wie schlimm es ist, dass in Hessen nun Datenbanken von “psychisch kranken Gefährdern” erstellt werden.

Mad in Deutschland veröffentlicht Blogbeiträge einer vielfältigen Gruppe von Autor:innen. Diese Beiträge sollen zur Diskussion über Psychiatrie und ihre Behandlungsmethoden in Deutschland anregen. Die geäußerten Meinungen sind die der Autor:innen.
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Die Redaktion von Mad in Deutschland ist ein vielfältiges Team aus direkt Betroffenen und Hinterbliebenen. Wir vereinen fachliche Kompetenzen aus Bereichen wie Öffentlichkeitsarbeit, Pharma, Medical Writing, Gesundheitswissenschaften, Beratung, Content-Erstellung, Projektmanagement, Software-Entwicklung und Veranstaltungsorganisation – ergänzt durch persönliche Erfahrungen mit Psychiatrisierung und iatrogener Schädigung. Gemeinsam setzen wir uns für Perspektiven jenseits des psychiatrischen Mainstreams ein. Wir wollen Betroffene miteinander vernetzen und das Leiden unter psychiatrischer Behandlung sichtbar machen. Es ist unser persönliches Ziel, durch Aufklärung und Information dazu beizutragen, dass anderen Menschen Leid erspart bleibt.

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