Aufgrund beruflicher und familiärer Probleme steckte ich in einer psychischen Krise. Eine Rehabilitationsklinik bestätigte 1998, ebenso wie ein Neurologe im Jahr 2000, dass bei mir keine psychische Erkrankung vorliege und dass ich ausschließlich unter massivem Mobbing gelitten habe. Ich bin Opfer von übermäßiger Behandlung mit starken Psychopharmaka geworden und die Medikamente, die mir unter Zwang verabreicht wurden, haben bei mir Bewegungsstörungen und heftige Krampfanfälle verursacht.
Vom Mobbing zur psychiatrischen Zwangsbehandlung
Nach dem Hauptschulabschluss 1974 absolvierte ich im Stahlwerk eine Lehre als Hüttenfacharbeiter im Walzwerk. Von Anfang an hatte ich dort mit Stolz und Engagement gearbeitet.
Es war kein klassisches Mobbing, sondern Bossing: gezielte Schikane von oben. Mein Arbeitgeber war einer der größten Stahlhersteller Deutschlands. Auf Empfehlung eines Meisters hin absolvierte ich die Meisterschule und wurde nach dem Abschluss 1989/90 zunächst zum Vorarbeiter ernannt. In der Folge begannen Untergebene, meine Arbeit zu kritisieren, insbesondere, sobald Probleme auftraten. Dies wurde gezielt ausgenutzt, um mich zu schikanieren. Es war in dieser Zeit sehr viel vorgefallen. Zwei Jahre später wurde durch eine Pensionierung eine Meisterstelle frei. Ich wurde gefragt, ob ich diese übernehmen wolle, und nahm das Angebot an. Nach einiger Zeit wurde ich jedoch (trotz meiner Qualifikation) lediglich zum mitarbeitenden Vorarbeiter ernannt, obwohl ich faktisch als Meister arbeitete. Die Führung schickte mich dennoch regelmäßig auf Meisterlehrgänge sowie auf Fortbildungen der Berufsgenossenschaft für Meister.
Über zehn Jahre hinweg wurde ich systematisch zermürbt. Obwohl ich als Meister eingesetzt wurde, erhielt ich keine entsprechende Bezahlung. Mir wurde ein Vorarbeiter zur Seite gestellt, mit dem es anhaltende Konflikte gab. Ich litt unter jahrelangem Mobbing, Bloßstellungen und ständigen Reibereien.
Im Zuge einer Umstrukturierung im Jahr 2000, bei der etwa 500 Mitarbeiter entlassen werden sollten, wurde mir nahegelegt, aufzugeben. Ich erhielt kaum noch Arbeitsaufgaben und wurde faktisch „kaltgestellt“, sodass ich über zwei Jahre überwiegend sinnlose Tätigkeiten verrichtete.
Ich bekam einen Büroraum zur Verfügung gestellt, der zuvor als ein kleiner Abstellraum diente. Ich bekam deutlich weniger Gehalt und habe keine bzw. selten eine Arbeit zugeteilt bekommen. In dem Zimmer liefen oft mehrere laute Drucker und der Schall war in dem isolierten Gebäude sehr hoch. Ab und zu sollte ich Kopien machen. Oder eine Arbeit, die sinnlos war und solche, die ich nicht bewältigen konnte. Ich bekam Existenzängste, denn ich hatte eine Familie mit zwei Kindern zu versorgen.
Der Sinn des Bossings und des Mobbings ist es, unliebsame Kolleg:innen aus dem Betrieb zu drängen, allen Kündigungsschutzrechten zum Trotz. Das Ziel ist klar definiert und es wird konsequent verfolgt: über die soziale Isolierung, die psychische Erschöpfung und Erschütterung sowie schließlich die Kaltstellung eines Mitarbeiters, den man durch eine schlichte Kündigung nicht los wird.
Die von mir beauftragten Rechtsanwälte waren leider nicht aktiv. In Fällen von Mobbing oder Bossing sahen sie keine Aussicht auf Erfolg. Es handelt sich um eine sehr belastende Lage. Es ist leider keine Seltenheit, dass Rechtsanwälte bei Mobbing oder Bossing nicht weiterhelfen können, da angeblich Mobbing in Deutschland schwer nachzuweisen ist und klare Erfolge oft nur durch strafrechtlich relevante Handlungen (Körperverletzung, Beleidigung) erzielt werden.
Ich war so weit, mir platzte der Kragen. Ich suchte Gespräche mit Politikern und verantwortlichen Behörden und Stellen. Bei meinem Arbeitgeber beschwerten sich Betroffene nur im stillen Kämmerlein. Auf Betriebsversammlungen traute sich keiner den Mund aufzumachen. Selbst Gewerkschafter nicht.
Ich sprach Warnungen über die Konsequenzen von Mobbing aus, da dieses weit über lästige Konflikte hinausging und eine Form psychischer Gewalt darstellt, die das Leben der Betroffenen vernichten kann. Ich zeigte Zivilcourage und hielt eine Rede vor 3.500 Kollegen auf einer Betriebsversammlung. Ich warf der Betriebsleitung vor, dass hier eine schlechte Personalpolitik betrieben wird und dies Bossing und Mobbing sei. Nicht nur ich bekam dies zu spüren, die Mitarbeiter und deren Familien wurden davon seelisch krank. Es wurde seit 1992 versucht, mich loszuwerden. Weil ich mich wehrte und meine Stelle als Meister nicht aufgeben wollte, war ich natürlich unten durch. Das hat eine Entwicklung in Gang gesetzt, die einfach nur erbärmlich ist und die für mich persönlich so schreckliche Konsequenzen hatte.
Mutige Menschen, die sich gegen Missstände und Ungerechtigkeiten jeglicher Art zur Wehr gesetzt haben, sind sogenannte Whistleblower. In den meisten Fällen zahlen sie dafür mit Mobbing und/oder Kündigung, Verlust von Einkommen und gelegentlich sogar mit dem sozialen Tod.
Und ich bin kein Einzelfall. Whistleblower haben meist ein tragisches Schicksal. „Fast alle verloren bisher ihren Job, nachdem sie ihren Arbeitgeber öffentlich kritisierten oder anzeigten“, wird Compliance-Anwältin Karin Holloch in einem Beitrag in der Wirtschaftswoche zitiert. Die Betroffenen gerieten oftmals in finanzielle Schwierigkeiten und fast immer waren psychische Probleme die Folge. Dass Mobbing physische Stressreaktionen im Gehirn auslöst, ist mittlerweile wissenschaftlich belegt. Wie Studien zeigen, aktiviert Mobbing im Gehirn dieselben Stressreaktionen wie physische Gewalt. Bei mir war das nicht anders.
Doch der Kampf gegen das Mobbing war erst der Anfang für mich. Das eigentliche Drama begann mit meiner Einweisung in die Psychiatrie. Die Medikamente, die mir vermeintlich helfen sollten, zerstörten mein Leben. Doch nicht nur mein Körper litt, auch das Gesundheitssystem, das mich behandeln sollte, versagte auf ganzer Linie.
Meine Erfahrung mit der Psychiatrie
Im Jahr 2002 verhielt ich mich auffällig und wurde am 23.04.2002 in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Dort bekam ich gegen meinen Willen nebenwirkungsreiche Psychopharmaka verabreicht. Die Situation, als Mobbing-Betroffener durch eine falsche Diagnose stigmatisiert zu werden, ist ein bekanntes und ernstes Problem. Die Umkehrung: Durch die Diagnose einer psychischen Erkrankung wird das Opfer zum Täter gemacht.
Prozess der psychiatrischen Verschleppung
Gegen 9 Uhr morgens am 23.04.2002 suchte ich freiwillig die Polizeistation in meiner Gemeinde auf. Die Beamten äußerten, dass sie mich an einen sicheren Ort bringen müssten. Gegen 10 Uhr brachte mich die Polizei mit dem Streifenwagen in die Psychiatrie. Vor der Klinik fühlte ich mich unwohl, weshalb ich weglief. Die Polizisten konnten mich jedoch einholen. Sie betraten mit mir zusammen die Klinik und begleiteten mich bis ins Ärztezimmer.
Die Ärzte unterhielten sich längere Zeit mit mir und ich wurde dort über die Mittagszeit festgehalten. Die Ärzte ermittelten, dass ich in der Nähe meiner Wohnung untergebracht werden musste. In unserem Bundesland ist die wohnungsnahe psychiatrische Unterbringung durch verschiedene ambulante und teilstationäre Angebote möglich, die eine Betreuung zu Hause oder in der Nähe der eigenen Wohnung ermöglichen. Bei einer zwangsweisen Unterbringung aufgrund einer akuten Gefährdung wird eine stationäre Aufnahme in psychiatrischen Krankenhäusern angestrebt, die jedoch so nah wie möglich am Wohnort erfolgen soll.
Die gleichen Beamten sollten mich wieder abholen, um mich zur richtigen Klinik zu bringen. Es war ausgerechnet zu einem Schichtwechsel und es dauerte eine Weile, bis die Polizisten in der Klinik eintrafen.
Als die Polizei wieder in der Klinik eintraf, wurde mir gesagt, dass sie einen Rettungswagen anfordern müssten, da ein Transport im Streifenwagen nicht erlaubt sei. Daraufhin wurde ich mit einem angeforderten Rettungswagen in die Psychiatrie nahe meinem Wohnort transportiert. Als ich in der Klinik ankam, brachte mich die Polizei durch einen unterirdischen Verbindungsgang, auf dem kaum Menschen unterwegs waren, von der Garage des Haupthauses zur Psychiatrie. Die Wände zeigten Märchen mit Bildern und Gedichten. Diese Abläufe trugen zu einem Unwohlsein bei mir bei. Die Ärzte empfingen mich. Ich hatte unter extremem Schlafmangel gelitten, da ich über Monate keinen erholsamen Schlaf mehr bekam.
Laut Kreisordnungsstelle des Landkreises vom 23.04.2002, 14 Uhr:
“Nach dem ärztlichen (sic!) von Frau Dr. leidet der o. g. Patient unter Erstmanifestation einer schizophreniformen, wahnhaften Erkrankung mit zunehmendem Verlust des Realitätssinnes.”
Die Psychiatrie beantragte die Unterbringung beim Amtsgericht am 23.04.2002 um 15:19. Ich hatte nichts getan, niemanden bedroht oder gefährdet. Zusätzlich zu den bestehenden Belastungen entwickelten sich bei mir aufgrund weiterer Erlebnisse ausgeprägte Verfolgungsängste.
Der zuständige Richter ordnete die Unterbringung am 24.04.2002 an:
“Es bestehen daher dringende Gründe zu der Annahme, dass der Betroffene untergebracht werden muss. Da für eine endgültige Entscheidung jedoch noch zeitraubende Ermittlungen erforderlich wären, die Gefährdung des Betroffenen jedoch akut ist, war die vorläufige Unterbringung im Wege der einstweiligen Anordnung zu beschließen.”
Zunächst fand lediglich eine Anhörung statt. Doch unvermittelt hieß es, ein Fax sei eingetroffen, worin ein Mitarbeiter der Kreisordnungsstelle eine Zwangsbehandlung anordnete. Daraufhin fixierte man mich, band mich fest und verabreichte mir eine Spritze. Ich wurde durch Injektion von Beruhigungsmitteln in einen fast zweitägigen Tiefschlaf versetzt. Zur Beruhigung bekam ich Ciatyl, ein Neuroleptikum, das oft starke Nebenwirkungen hat: Krämpfe, Zittern, Parkinson-ähnliche Bewegungsstörungen. Zusätzlich gab es Haldol in Verbindung mit Tavor. Starke Psychopharmaka mit ähnlichem Nebenwirkungsprofil.
Nach der Aufnahme wurde ich durch Injektion von Beruhigungsmitteln in einen fast zweitägigen Tiefschlaf versetzt. Während dieser Zeit wurde ich untersucht, es wurden u. a. auch eine Schädel-CT und eine schmerzhafte Rückenmarkpunktion (Liquorpunktion) vorgenommen.
Der Richter suchte mich erst am 25.04.2002 auf, als die Medikamente ihre Wirkung zeigten. Der vom Amtsgericht bestellte Richter übernahm dieses falsche ärztliche Gutachten – wahrscheinlich routinemäßig – und bestätigte die Zwangsbehandlung bis zum 14.5.2002.
Meine Schwester gab der Klinik Bescheid, dass ich mich mit traumatischen Erlebnissen auseinandersetzte, wie einem schweren Arbeitsunfall im Walzwerk 1990, bei dem ein Kollege vor meinen Augen zweigeteilt wurde sowie einem für mich nahezu tödlichen Unfall im Jahr 1997. Jedoch wurden diese traumatischen Erlebnisse nicht beachtet und es erfolgten keine näheren Nachfragen zu meiner Traumatisierung.
Am 08.05.2002 stellte mich der zuständige Oberarzt als Patient einer Gruppe von Psychologiestudierenden vor und demonstrierte meine Erkrankung. Als Schauobjekt wurde ich präsentiert und der Oberarzt forderte mich auf, über Mobbing zu sprechen.
Damit ich aus dieser Zwangsbehandlung entlassen werden konnte, musste mein Anwalt erklären, dass ich freiwillig eine ambulante ärztliche Behandlung in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses meiner Wahl annehmen werde.
Meine damalige Ehefrau reichte sofort die Scheidung ein. Erst Jahre später bestätigte ein Gutachten: Die Medikamente hatten mich zum Pflegefall gemacht. In einem Gutachten im Jahr 2018 beschrieb der Psychiater Dr. Martin Zinkler, dass die Behandlung 2002 zu den Folgeschäden führte.
“Herr Schwarz hat … im Jahr 2002 zwei schwerwiegende belastende Erfahrungen mit der Psychiatrie gemacht. Es kam zu einer medikamentösen Zwangsbehandlung und gerichtlichen Unterbringungen. Danach kam es zu neurologischen Folgeschäden, wahrscheinlich durch die medikamentöse Behandlung bedingt, die Herrn Schwarz in eine Situation des Ausgeliefertseins und der Pflegebedürftigkeit gebracht haben.“ (aus Arztbrief vom 26.01.2018)
Ab 2003 begannen die Bewegungsstörungen schleichend und wurden immer schlimmer. Spätdyskinesie, Akathisie, Dystonie und tardive Dyskinesie sind schwere und schreckliche Schäden, die durch Psychopharmaka verursacht werden.
Als Folge der Nebenwirkungen wurde ich fälschlicherweise in die Psychiatrie eingewiesen, um weitere Behandlungen mit Neuroleptika zu rechtfertigen. Ich wurde manchmal auch, folgerichtig, in der Neurologie untergebracht, aber es kam auf die ärztliche Einweisung an. Bei der Aufnahme wurde kontrolliert und vermerkt, dass ich in die stationäre Psychiatrie gehöre. Trotz der späteren Folgen von Nebenwirkungen war ich gezwungen, die Medikamente weiter einzunehmen.
Als ich einen Bekannten im Jahr 2004 in Göttingen für mehrere Tage besuchen wollte, bekam ich fürchterliche Krämpfe. Er brachte mich in die dortige Klinik und vom 30.11.2004 bis zum 09.02.2005 befand ich mich dort in stationärer Behandlung.
Aus der Anamnese:
“Diagnosen: 1. Schwere pharmakogene Spätdyskinesie (ICD 10: G 24.0), 2. Reaktive depressive Verstimmung bei lange bestehender pharmakogener Spätdyskinesie (ICD 10: F 43.21)
Aufnahmemodus und Aufnahmeanlass: Der 45 jährige Pat. stellte sich am 30.11.2004 mit ausgeprägten oropharyngealen Dyskinesien in unserer Notaufnahme vor. Diese im Tagesverlauf fluktuierenden Dyskinesien bestünden seit Mai 2004.”
Die Diagnose „Schwere pharmakogene Spätdyskinesie (ICD-10: G 24.0)“ beschreibt eine schwere Bewegungsstörung, die durch die langfristige Einnahme bestimmter Medikamente, meist Neuroleptika, ausgelöst wird und sich durch unwillkürliche, oft schmerzhafte Bewegungen (z. B. im Gesicht, an der Zunge, in den Extremitäten) äußert. Der ICD-10-Code G24.0 steht für „Arzneimittelinduzierte Dystonie“, wobei G24.01 sogar die spezifische Spätdyskinesie kodiert, eine Form von Bewegungsstörung, die durch Langzeittherapie mit Dopamin-Antagonisten entsteht.
In Göttingen wurde bereits vorgegeben, dass die Medikation schrittweise reduziert und ggf. abgesetzt werden sollte. Warum mir überhaupt noch Medikamente verabreicht wurden, ist mir ein Rätsel.
Der Psychiater und Psychotherapeut PD Dr. Dr. Jann E. Schlimme prangert die Missstände in Psychiatrien an. Medikamente würden trotz schwerer Nebenwirkungen zu häufig, zu lange und hoch dosiert gegeben. Im Jahr 2020 teilte ich meine Geschichte in der SWR-Wissenschaftssendung Odysso (Folge Seltenen Krankheiten auf der Spur). Der Film wurde wegen einer 5-jährigen Frist aus der Mediathek entfernt. Dr. Schlimme sagte in der SWR-Sendung:
„In der Psychiatrie wurden in den letzten 10 Jahren unheimlich viele Medikamente verschrieben und es werden immer mehr, obwohl wir wissen, welche Nebenwirkungen diese Medikamente haben. Auch in besonders schweren Krisen ist es wichtig zu wissen, wenn ich Medikamente einsetze, dass diese zunächst einmal helfen, dass ich das aber nicht auf Dauer für die nächsten Jahre machen kann und das muss ich demjenigen auch vermitteln; als Behandler muss ich darauf achten, dass die Medikamente auch wieder reduziert und möglicherweise auch ganz herausgenommen werden.”

Vom Berufstätigen zum Pflegefall
Im Jahr 2006 wurde ich als Erwerbsunfähig eingestuft. 2007 wurde von einer Abteilung für Integrierte Versorgung in der Psychiatrie (diese wurde vorher in der Klinik eingerichtet und einige Monate später wieder geschlossen) die Kündigung meiner Arbeitsstelle forciert. Ich musste ”freiwillig” einer Kündigung mit einer kleinen Abfindung zustimmen. 2007 wurde rückwirkend ab 2005 eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt; zusätzlich bezog ich noch eine kleine Berufsunfähigkeitsrente, diese musste ich bedauerlicherweise wegen des Arbeitslosengeldes vor der Frühverrentung kündigen, so dass nur eine geringere Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ausgezahlt wurde.
2007 wurde für mich eine gesetzliche Betreuung eingerichtet. Ich geriet in einen Zustand, der von Wehr- und Willenlosigkeit geprägt war. Aus einem Schreiben von einem sozialen Dienst von 2008 (Antrag auf Eingliederungshilfe) von einer mir unbekannten Mitarbeiterin:
“Die Überwachung der Medikamenteneinnahme muss ebenfalls gewährleistet werden. Aus fachlicher Sicht empfehle ich hinsichtlich des bisherigen Krankheitsverlaufes die Einrichtung einer Betreuungsintensivität nach LT Abb., um die notwendigen Hilfestellungen gewährleisten zu können.” (Hervorhebungen im Original)
Erst Jahre später, beim Durchforsten meiner Klinikakte, stieß ich auf Berichte über eine Operation, die ich nicht mehr in Erinnerung hatte: die Entfernung thrombosierter Hämorrhoiden. Die Medikamente hatten mich so sehr betäubt, dass ich nicht einmal mehr wusste, was mit meinem eigenen Körper geschah. Zu dieser Operation wurde vom behandelnden Arzt der Psychiatrie eine Verordnung an meinen damaligen Hausarzt verschickt. Das Schreiben erhielt folgende Anweisung zur Weiterbehandlung:
“Zur adäquaten medikamentösen Behandlung ist aus unserer Sicht die Arzneiausgabe durch den Pflegedienst mit dreimaligem Aufsuchen des Patienten pro Tag erforderlich, da zuletzt ein deutlich subtherapeutischer Clozapinspiegel vorlag. Außerdem benötigt Herr Schwarz mehrfach täglich Hilfe bei Octeniseptverbänden nach Operation einer Analthrombose. Wir bitten um entsprechende Verordnung für den ambulanten Pflegedienst.” (Hervorhebungen im Original)
Ein Pflegedienst erhielt eine Anordnung meines Hausarztes, später wurde auch noch ein Rückenleiden als Rechtfertigung der Kontrolle der Einnahme von verordneten Medikamenten angegeben.
Die vom Gericht eingesetzte Betreuung sorgte für eine Kontrollierung und Dokumentation durch Pflegedienste der Medikamenteneinnahme. Die Kosten musste ich größtenteils selbst tragen. Die Einnahme wurde durch Pflegedienste überwacht und festgehalten. Dies dürfte eine unerlaubte heimliche Zwangsverabreichung darstellen.
Menschen, die sich in einem solchen Zustand befinden, können sich nicht verteidigen. Menschen, die als psychiatrische Opfer verwahrt werden, leiden aus meiner Erfahrung unter solchen Nebenwirkungen, dass sie kaum noch sprechen und sich kaum artikulieren können.
In der SWR-Wissenschaftssendung Odysso wurde auch mein Gutachter Dr. Martin Zinkler zu meinem Fall befragt:
“Menschen können sich gegen die Bevormundung kaum wehren. Alle psychischen Fähigkeiten können dadurch reduziert werden: das Denken, das Wollen, das Fühlen fallen schwerer, ebenso das Bewegen, die Initiative, das Planen und das Durchhaltevermögen.”
Es wurde ab 2005 ein Medikament durch Clozapin ausgewechselt, das aber zu einer Veränderung meines Blutbildes führte, so dass im Jahr 2011 eine Bluttransfusion durchgeführt werden musste. Clozapin kann das Risiko einer schweren Blutbildungsstörung, der Agranulozytose, verursachen, bei der die weißen Blutkörperchen abfallen. Daher ist eine regelmäßige Überwachung des Blutbildes zwingend erforderlich, um die absolute Neutrophilenzahl zu kontrollieren und eine lebensbedrohliche Infektionsanfälligkeit zu verhindern. Bei Einnahme von Clozapin können auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten auftreten, die den Spiegel des Medikaments im Blut beeinflussen. Clozapin sollte nicht zusammen mit weiteren Medikamenten eingenommen werden, die eine Agranulozytose hervorrufen können (z. B. Carbamazepin). Zudem gilt besondere Vorsicht bei einer Kombination mit Benzodiazepinen, da dies bereits zu Todesfällen führte.
Ein Wechsel der Mitralklappe wurde wegen schwerer Herzklappenerkrankung im Jahr 2011 nötig, diese führte zu Symptomen wie Atemnot oder Erschöpfung. Aus einem Arztbrief einer Anschlussheilbehandlung nach einer erfolgten Herzklappen-Operation im Jahr 2011:
“Empfehlung: Bei der ausgeprägten Symptomatik, die das typische Maß von Spätdyskinesien deutlich überschreitet, ist DD auch an eine Chorea Huntington zu denken.”
Die Folgeschäden durch die Medikamente waren gravierend. Die Bewegungsstörungen waren so stark, dass ich schleichend zum Pflegefall wurde. Ab 2012 kam ein zusätzlicher Tremor hinzu, ich konnte kaum noch sprechen, meine Bewegungen wurden immer mehr eingeschränkt.
Im April 2012 stürzte ich schließlich mehrmals. Laut dem späteren Klinikbericht hatte sich meine Gangstörung massiv verschärft. Da ich mir bei einem dieser Stürze Schürfwunden am Nasenbein und an der Stirn zugezogen hatte, wurde der Rettungsdienst verständigt. Eine solche Gangverschlechterung mit rezidivierenden Stürzen unter Neuroleptika-Therapie ist ein ernstes Warnsignal. Es weist deutlich auf extrapyramidal-motorische Nebenwirkungen (EPS) oder gar eine Überdosierung hin. Neuroleptika erhöhen das Sturzrisiko signifikant, da sie oft zu Benommenheit, Schläfrigkeit und Blutdruckabfall führen können. Diese Medikamente verdoppeln das Sturzrisiko häufig, was zu schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen führen kann. Ich entwickelte ein sogenanntes Parkinsonoid. Durch die Blockade der Dopamin-Rezeptoren in meinem Gehirn traten Symptome auf, die einer Parkinson-Erkrankung glichen: Muskelsteifheit (Rigor), der heftige Tremor und eine völlig veränderte Körperhaltung. Mein Oberkörper war nach vorne gebeugt.
Das Fazit dieser Entwicklung war verheerend: Die Aufnahme in der Klinik erfolgte letztlich aufgrund meiner Unfähigkeit, mich sicher auf den Beinen zu halten. Eine Unterbringung in einem Pflegeheim war die direkte Folge. Sechs Wochen verbrachte ich dort, danach lebte ich neun Monate in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen. Für viele alltägliche Dinge benötigte ich die Hilfe eines Pflegedienstes, da ich nicht mehr allein essen und mich waschen konnte. Selbst das Anziehen konnte ich nicht mehr allein bewältigen. Ich musste die Kosten selbst übernehmen.
Die letzte stationäre psychiatrische Behandlung fand 2012 statt. Trotz all dieser Einschränkungen gelang es mir, im Jahr 2013 einen entscheidenden Schritt zu machen: Ich wählte eine neurologische Operation. Ein Verwandter erzählte mir, dass die tiefe Hirnstimulation mit elektrischen Sonden, die Parkinson-Patienten von ihrem Zittern befreie, auch für mich von Nutzen sein könnte. Dank der von mir organisierten Hirnschrittmacheroperation konnte ich wieder ein Leben führen, in dem ich selbst Entscheidungen treffen konnte, wieder selbstbestimmt entscheiden und leben konnte.
Am Klinikum Heidenheim arbeitete Dr. Martin Zinkler damals als Psychiater. Mit seinem Gutachten hat er mir dabei geholfen, wieder in ein selbstbestimmtes Leben zurückzufinden. Er sieht in meinem Fall ein Beispiel für zu viel Pharmazie in der Psychiatrie. Er schreibt:
“Herr Schwarz wurde, nachdem er eigentlich in einer sozialen Krise war, Krise mit Arbeitgeber, Krise mit Ehefrau, in die Psychiatrie eingeliefert, in einem psychischen Ausnahmezustand. Dort wurde er zwangsmediziert mit Neuroleptika und dann hat er eine Dauerbehandlung bekommen. Schon das ist meines Erachtens fragwürdig. Aber was noch bizarrer ist, ist, dass diese neuroleptische Behandlung, die ihn so geschädigt hat, dann trotz diesen Folgeschädigungen weitergeführt wurde. Die Folgeschäden durch die Medikamente waren gravierend, die Bewegungsstörungen so stark, dass Peter Schwarz zum Pflegefall wurde.”

Meine Befreiung aus der „Pflege- und Gutachterfalle”
Obwohl die Schäden durch die Neuroleptika längst sichtbar waren, wurde deren Anwendung bis 2015 weitergeführt. Erst dann stellte ich die Behandlung auf eigene Initiative ein, ohne dass danach weitere psychiatrische Behandlungen stattfanden. 2016 gelang es mir sogar, mich erfolgreich gegen einen erneuten Versuch der Zwangseinweisung zu verteidigen.
Doch die Auseinandersetzung mit den Folgen der Zwangsmedikation und der Betreuung zog sich über viele Jahre hin. Von 2013 bis 2016 wurden in der betreffenden Klinik unzulässige Gutachten von einem ehemaligen behandelnden Arzt erstellt, nachdem Akten vorgelegt und Hinweise durch die Betreuung gegeben wurden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte bereits in der Vergangenheit klargestellt, dass die Bestellung eines behandelnden Arztes zum Gutachter in Arzthaftungssachen in der Regel unzulässig ist (OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 703; VersR 1990, 432).
Mir wurden über einen langen Zeitraum Medikamente verabreicht, die mein Gehirn schädigten. Meine Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu begreifen und neue Informationen zu verarbeiten, wurde durch die Neuroleptika negativ beeinflusst. Unter ihrer Wirkung befand ich mich in einem wehr- und willenlosen Zustand ohne realistische Entscheidungsfähigkeit. „Neuroleptika sind eine mächtige Waffe, die die Patienten völlig wehrlos macht!“ So drückte ein Pfleger seine Erfahrungen mit diesen Mitteln im Jahr 2016 aus.
Die Verwertung von Sachverständigengutachten als Grundlage für gerichtliche Entscheidungen setzt voraus, dass den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird (§ 37 Abs. 2 FamFG). Doch vor Anhörungen erhielt ich keine Gutachten zur Einsicht. Bei richterlichen Anhörungen stand ich oft allein vor Gericht, während die von mir beauftragten Anwälte mich im Stich ließen.
Erst im Jahr 2016 wurden andere Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, diese mussten laut der Betreuungsrichterin allerdings im Saarland tätig sein. Doch im Saarland lehnten die Gutachter ab. Ein Gutachter sagte mir nach Aktenvorlage wegen Terminproblemen den Begutachtungstermin ab. Ein Neurologe fertigte stattdessen ein 46-seitiges Gutachten an, das überwiegend aus der Betreuungsakte zitierte, teilweise mit falschen Angaben.
Mein freies Leben verdanke ich vor allem dem ehemaligen Chefarzt Dr. Martin Zinkler und einigen wenigen weiteren Unterstützern. Seit 2018 besteht die gesetzliche Betreuung nicht mehr.
Meine Erfahrung zeigt: Rechtliche Betreuungen werden missbraucht und Betroffene finden nur schwer Unterstützung. Das Betreuungsrecht – eigentlich als Schutzmechanismus gedacht – führt in der Praxis oft zu mangelnder Kontrolle, Einschränkung der Selbstbestimmung und Schwierigkeiten, sich gegen Betreuer oder Gerichte zu wehren.
Eine Studie aus dem Jahr 2013 der Universität München unter 252 Gutachtern (Ärzte, Psychiater, Psychologen) zeigte: Etwa ein Viertel der Befragten gab an, bei Gerichtsgutachten eine gewünschte Tendenz signalisiert bekommen zu haben. Dies wirft die Frage auf, ob Gutachten wirklich ergebnisoffen erstellt werden und ob die Unabhängigkeit der Sachverständigen gewährleistet ist.
Ich erlebte die Auseinandersetzungen mit der gerichtlichen Betreuung und die gerichtlichen Auseinandersetzungen als einen langjährigen, existenziellen Kampf. Dieser Rechtsstreit stellte für mich eine Lebensentscheidung dar, war einschneidend und belastend. Mein Erleben wurde durch die Auseinandersetzung nachhaltig geprägt, und ich empfinde sie auch heute noch als emotional belastend.
Kunst und Menschenrechte
Gianluca Costantini ist ein italienischer Künstler, dessen eindringliche Zeichnungen von Menschenrechtsaktivisten und politischen Gefangenen weltweit Beachtung finden. Als einer der bekanntesten Grafikjournalisten Italiens setzt sich Prof. Costantini mit seiner Kunst dafür ein, Menschen sichtbar zu machen, deren Rechte verletzt werden: Menschen, denen ihre Bewegungsfreiheit genommen wurde oder denen man das Recht auf freie Meinungsäußerung abspricht.
In einem Beitrag des Italienisch-Schweizer Fernsehens (SRI) berichtete er etwa, wie er die Porträtzeichnung von Patrick Zaki entwickelte, einem Studenten aus Bologna und ägyptischen Aktivisten, der wegen angeblicher „Verbreitung von Falschinformationen“ verurteilt wurde. Für Costantini stehen solche Fälle stellvertretend für eine globale Realität: Es gibt kein Land, in dem grundlegende Rechte nicht verletzt werden.
Amnesty International (AI) verwendet eine mit Stacheldraht umwickelte Kerze als Symbol, das die Hoffnung verkörpert, dass das Licht selbst in die dunkelsten Ecken dieser Welt vordringen würde, wo Menschenrechtsverletzungen und totale Straflosigkeit herrschten.
In diesem Geist schuf Costantini auch für mich eine ähnliche Zeichnung, als Geste der Unterstützung und Verbundenheit. Der Stacheldraht symbolisiert Gefangenschaft oder Einschränkung.

Was Fakt ist
Zehn Jahre lang wurde ich für eine Erkrankung, die ich nie hatte, zwangsmedikamentiert. In Wahrheit litt ich unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Eine Diagnose, die in der Psychiatrie nie in Erwägung gezogen wurde.
Stattdessen hat mich die Zwangsmedikation zu einem hilfsbedürftigen Menschen gemacht und langfristige körperliche Schäden verursacht. Zusätzlich hinterließ sie tiefe psychische Wunden, die meine Erfahrungen und Geschichte mit sich bringt. Wie viele Menschen wie mich gibt es, deren Leben durch falsche Diagnosen und Zwangsmedikation zerstört wurden, ohne dass es jemanden interessiert? Betroffene, die rechtliche Verstöße erfahren haben, befinden sich aus juristischer Perspektive in einer ungünstigen Lage.